Witten. . Der Langendreerer Herbert Maaß ärgert sich über das Ordnungsamt in Witten. Er hat einen Strafzettel erhalten, das jedoch völlig zu Unrecht.

„Was sind das für Leute? Wollen die um jeden Preis Geld eintreiben?“, ärgert sich Herbert Maaß. Der Autofahrer aus Langendreer wurde von Mitarbeitern des Wittener Ordnungsamtes mit einem Strafzettel bedacht. Heikel: Der Mann hat gar nicht falsch geparkt.

Dass die Parksituation in der Innenstadt kritisch ist, ist hinreichend bekannt: Viele Plätze sind zeitlich begrenzt, gebührenpflichtig sowieso oder nur für Anwohner ausgewiesen. An der Gartenstraße jedoch gibt es einen Straßenabschnitt, in dem auch Auswärtige problemlos halten dürfen.

Durchgezogene Linie ist nicht mehr klar erkennbar

Dort parkt Maaß seinen schwarzen Mercedes an einem Vormittag im April 2014. Und staunt nicht schlecht, als er nach seinen Erledigungen zurückkehrt. Hinter dem Scheibenwischer prangt ein Strafzettel. Den Grund dafür erfährt der 75-Jährige einige Tage später: Von einem Verstoß unter anderem gegen „§ 41 Absatz 1 StVO“ ist die Rede: Zwischen dem geparkten Fahrzeug und der durchgezogenen Mittellinie bestehe ein Abstand von weniger als drei Metern.

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„Ich habe mir den ‘Tatort’ nochmals genauer angesehen“, erklärt der pensionierte Kriminalbeamte. „Auf der Fahrbahnmitte befand sich ein weißes Etwas, das mit Fantasie früher einmal eine durchgezogene Linie gewesen sein könnte.“ Aber: Die ist abgefahren und teils verwittert, also nicht mehr als solche erkennbar. Dort, wo sein Fahrzeug steht, ist sie außerdem etwa 80 Zentimeter unterbrochen – nach Straßenarbeiten wurde sie nicht nachgezogen. Herbert Maaß legt schriftlich Einspruch gegen das Knöllchen ein. Das verhängte Verwarnungsgeld beträgt zu dem Zeitpunkt zehn Euro. Und erhöht sich im anschließenden Schreiben auf satte 33,50 Euro.

Akte geht an Staatsanwaltschaft

„Auf meinen begründeten Einspruch wurde darin gar nicht eingegangen“, empört sich der Autofahrer. Ende Juli erhält er ein weiteres Schreiben: „Trotz meines Einspruchs werde der Bußgeldbescheid nicht zurückgenommen, stand da.“ Stattdessen wird die Akte an die Staatsanwaltschaft übergeben. Seine Frau sagt: „Bezahl doch einfach.“ Maaß sieht das nicht ein. Er hat zwar eine Rechtsschutzversicherung. „Aber die brauche ich doch nicht für so was.“

Was folgt, ist eine Vorladung des Amtsgerichts. Vor gut einer Woche wurde verhandelt. Das Ergebnis: Das Verfahren wird eingestellt – zu Lasten der Landeskasse. Auch wenn die Freude darüber überwiegen sollte, ärgert sich Herbert Maaß vor allen Dingen über den zeitlichen, materiellen und nicht zuletzt finanziellen Aufwand, den das Knöllchen für ihn und auch für die Stadt Witten bedeutete.

Die Einstellung des Verfahrens sei für ihn aufgrund der Faktenlage sicher gewesen. Herbert Maaß: „Da frage ich mich ernsthaft, für was werden diese Leute bezahlt?“