Bochum. . Im Recht sieht eine Arbeitsrichterin den Sitzhersteller Johnson Controls. Ein Mitarbeiter hatte gegen eine Abmahnung geklagt. Vergeblich.

Abgewiesen hat das Arbeitsgericht Bochum am Mittwoch die Klage eines Mitarbeiters von Johnson Controls.

Der in der Materialwirtschaft beschäftigte Gabelstaplerfahrer des Automobilzulieferers hatte im Sommer 2014 nach der Teilnahme an einem von der IG Metall organisierten Protestfrühstück einen Hinweis und später eine Abmahnung erhalten, weil er an einer spontanen Infoveranstaltung des Betriebsrats teilgenommen habe. Dabei hatte er, so der Arbeitgeber, sich unrechtmäßig von seinem Arbeitsplatz entfernt. Beide Fälle stehen im Zusammenhang mit der Ankündigung von Entlassungen, die aus einem auslaufenden Opel-Auftrag resultierten. Insgesamt hatte Johnson Controls etwa 60 Abmahnungen ausgesprochen.

Aus der Akte streichen

Arbeitsgericht-Richterin Jessica Bollig folgte der Argumentation des Arbeitgebers, der durch Rechtsanwältin Ruth Norres vom Verband der Nordwestfälischen Textil- und Bekleidungsindustrie vertreten wurde, und wies die Klage des Gabelstaplerfahrers ab. Er hatte gefordert, Hinweis und Abmahnung aus der Personalakte zu streichen. Einen Vergleichsvorschlag hatte der Anwalt des Klägers, Frank Jasenski, zuvor abgelehnt. Er kündigte an, sein Mandant werde in Berufung gehen.