Bochum. . Das AGR-Gelände in Riemke bleibt ein Zankapfel. Vertraglich geregelt werden soll, dass dort Grünabfälle nicht mehr angenommen oder behandelt werden.

Mit einer Stellungnahme hat derm Abfallentsorger AGR auf den Offenen Brief der Interessengemeinschaft Gartensiedlung (IG) reagiert. In dem Brief hatten die Anwohner des zum Verkauf stehenden Betriebsgeländes an der Rensingstraße in Riemke einen politische Debatte über die künftige Nutzung des Areals gefordert. Über einen möglichen Verkauf der 49.000 qm großen Fläche an einen anderen Entsorgungsbetrieb sind sie „entsetzt und schwer verärgert“.

Nun gibt es Anzeichen für eine Annäherung. AGR-Geschäftsführer Rainer Janssen stellt in Aussicht, das ein künftiger Betreiber des Geländes keine Grünabfälle mehr verarbeiten wird und so die wesentliche Ursache für die Bürgerproteste, die Geruchsbelästigung, ausgeschlossen wären.

Eine Verbesserung für die Nachbarschaft

In dem Schreiben an die IG heißt es: „Eine entsprechende Ausschlussklausel, wonach künftig am Standort Rensingstraße keine Grünabfälle angenommen, umgeschlagen oder behandelt werden, wird in einem Kaufvertrag enthalten sein.“

Aus Sicht des Riemker CDU-Ratsherrn Lothar Gräfingholt wäre eine solche Vereinbarung ein Schritt in die richtige Richtung: „Für die Nachbarschaft wäre das eine deutliche Verbesserung, das muss man sagen.“

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Indes entscheidet letztlich die Bezirksregierung Arnsberg als Aufsichtsbehörde darüber, welche Betriebsgenehmigungen erteilt werden. Bei einem Verkauf gehen diese erst einmal auf den neuen Besitzer über. Der müsste aber auch die Auflagen erfüllen, so Bezirksregierungs-Sprecher Christian Chmel-Menges, die sich unter anderem aus einer Ordnungsverfügung vom November 2011 ergeben. Dabei geht es um sogenannte „Geruchsminderungsmaßnahmen“ etwa bei der Lagerung von biologisch abbaubaren Stoffen.

Genehmigung verfällt nach drei Jahren des Nicht-Nutzens

Neue Genehmigungen müssten an der Rensingstraße, wo bis zu 100.000 Tonnen Material bearbeitet wurden, derzeit beantragt werden für die Aufbereitung von Kunststoffen und Altholz, da die dafür genutzten Hallen 2013 abgebrannt sind. Bestehen blieben danach noch die Genehmigungen für die beim Brand unbeschädigten Bereiche der Aufbereitung von Bauschutt und Grünschnitt.

Allerdings: Wird eine Genehmigung drei Jahre oder länger nicht genutzt, erlischt sie und muss wieder beantragt werden. Demnach könnte die Behandlung von Grünabfällen ohnehin schon nicht mehr erlaubt sein oder müsste in nächster Zeit neu beantragt werden. Denn: Die AGR hatte Anfang 2012 nach der Übernahme des Standortes in Riemke von der damaligen Kost Entsorgung & Recycling GmbH die mechanische Behandlung von Grünabfällen am Standort eingestellt.