Bochum. Die Commerzbank und ein Anleger aus Bochum einigen sich auf einen Vergleich. Das Geldinstitut zahlt nach dem Verkauf eines Risiko-Fonds 10.000 Euro.
Ein Arzt aus Bochum hat in einem Rechtsstreit mit der Commerzbank einen (Teil-)Erfolg erzielt: In einem Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt hat sich das Geldinstitut dazu verpflichtet, dem 73-Jährigen 10.000 Euro Entschädigung für die Vermittlung einer hochdefizitären Anlage zu zahlen. Diese Einigung zwischen den Parteien habe „Signalwirkung“, betont der Hamburger Rechtsanwalt Ernst J. Hoffmann, der den Bochumer vor Gericht vertreten hat.
Die Klage gegen die Bank fußte auf der Annahme, deren Kundenberater hätten einen Beratungsfehler gemacht. Laut Rechtsanwalt Hoffmann habe der 73-Jährige seine Anlagestrategie als „konservativ orientiert und werterhaltend“ beschrieben. Trotzdem vermittelte ihm die Commerzbank den Fonds ProRendita 4, der in englische Lebensversicherungen investiert - als sichere Angelegenheit und mit der Aussicht auf satte Renditen. Allerdings seien diese Anlagen zum einen höchst spekulativ und zum anderen auch höchst riskant, sagt Hoffmann: „Das gesamte Risiko liegt bei den Anlegern.“ Außerdem seien englische Lebensversicherer anders als deutsche etwa auch auf dem Aktienmarkt aktiv: „Und Aktien können auch richtig in den Keller rutschen.“
Ohne Einigung hätte Gang durch weitere Instanzen drohen können
Sein Mandant habe mit dem Vergleich etwa die Hälfte seines eingezahlten Geldes wieder zurückbekommen, schätzt Hoffmann: „Wenn er nicht geklagt hätte, hätte er fast gar nichts mehr gehabt.“ „Erleichtert“ habe der 73-Jährige auf den Vergleichsvorschlag reagiert. Eingewilligt habe er nicht zuletzt deshalb, weil ohne die Einigung wohl auch ein Gang durch weitere Instanzen hätte drohen können.
Offenbar sei das Risiko dieser Anlage selbst den Mitarbeitern des Geldinstituts nicht bewusst gewesen, sagt Hoffmann: „Die haben ihre Kundenberater gar nicht richtig aufgeklärt.“ Mehrfach habe der Rechtsanwalt, der zahlreiche weitere ProRendita-Geschädigte vertritt, Commerzbank-Mitarbeiter in Verhandlungen vor Gericht sagen hören: „Das Produkt galt bei uns im Haus als sicher.“ Das Geldinstitut weist diesen Vorwürf zurück.
Hoffnung für viele geschädigte Kunden
Bemerkenswert ist, dass die Commerzbank in diesem Fall nicht auf einem Stillschweigen mit der Gegenseite bestanden hat - wie vor wenigen Monaten im Fall einer 89-jährigen Bochumerin, die ebenfalls vom ProRendita-Fonds betroffen war. Die Commerzbank teilt auf Anfrage schriftlich mit, „zu abgeschlossenen Verfahren wir in der Regel keine weiteren Aussagen“ zu treffen. Hoffmann sieht in dieser Form des Abkommens einen „Hinweis auf die zunehmende Vergleichsbereitschaft der Commerzbank, die durch Vergleiche und zeitnahe Verfahrensabschlüsse die Risiken höherer Entschädigungszahlungen reduzieren möchte.“ Der Jurist folgert: „Das gibt vielen geschädigten Kunden neue Hoffnung.“ Es hilft ihnen allerdings nur bedingt. Jeder ProRendita-Anleger muss auch weiter individuell juristisch gegen die Bank vorgehen.