Bochum. Bei der Eickhoff-Belegschaftsversammlung wird Kritik am Umgang mit freigestellten Mitarbeitern laut. Der Betriebrat kritisiert die Geschäftsführung.

Die wirtschaftlichen Daten sind schon düster, das Unternehmen spricht von einem Umsatzeinbruch in der Bergbau-Sparte um 50 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Und nun trübt sich auch noch das Betriebsklima beim Maschinenbauer Eickhoff spürbar ein. Die über ein freiwilliges Ausstiegsprogramm für 100 Beschäftigte hinaus gehende Trennung von 35 Mitarbeitern hat für unüberhörbaren Unmut in der verbleibenden, 1300-köpfigen Belegschaft gesorgt. „Ich habe bei Eickhoff noch nie eine so lebhafte Betriebsversammlung erlebt“, sagt Eva Kerkemeier, Bevollmächtigte der IG Metall.

Bei der gut zweistündigen Versammlung am Freitag kritisierten Redner verbunden mit einem Appell an die Geschäftsführung: „So könnt ihr nicht mit den Leuten umgehen.“ Diese Kritik richtet sich vor allem an den Umgang mit 16 der 35 Beschäftigten, die nicht nachträglich ein Ausscheiden aus dem Unternehmen akzeptiert haben und denen nun „personenbedingt“, wie es heißt, gekündigt werden soll. Hinzu kommen zwei fristlose Kündigungen. Den Betroffenen wird vorgeworfen, die Teilnehmerliste der zur Transfergesellschaft wechselnden Eickhoff-Mitarbeiter mit ihrem Handy fotografiert zu haben.

„Das ist kein Grund zur Kündigung“, heißt es aus Kreisen des Betriebsrats und der IG Metall. Einer juristischen Auseinandersetzung in den 18 Fällen sehen sie gelassen entgegen. Betriebsratsvorsitzender Heinrich Denniger spricht von „fragwürdigen Kündigungen, die vor jedem Arbeitsgericht keinen Bestand haben“ und macht aus seiner Beurteilung der Situationen keinen Hehl: „Das ist kein Ruhmesblatt der Geschäftsführung, das kann man nicht schönreden.“

"Überfallartige" Anhörung des Betriebsrats

Firmen-Chef Paul Rheinländer verweist hingegen auf die Notwendigkeit der Maßname: „Seit der Betriebsversammlung in Juli hat sich an den Fakten nichts geändert. Damals habe ich den Abbau von 140 Stellen angekündigt.“ Dies geschehe, damit Eickhoff nicht in Schieflage gerate.

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Bis zum Freitag hatte der Betriebsrat Zeit, um seine Stellungnahme zu der Maßnahme der Geschäftsführung abzugeben. Und diese fällt eindeutig aus: Der Betriebsrat widerspricht den Kündigungen und „rügt ausdrücklich“, wie es heißt „dass das Anhörungsverfahren nicht, wie üblich, schriftlich durchgeführt worden ist, sondern der Betriebsrat überfallartig zu 16 Kündigungen nur mündlich angehört worden ist“, dass pauschal und stichwortartig Kündigungsgründe angegeben wurden und dass gegen den verabredeten Interessenausgleich verstoßen werde. Im Zweifelsfall hätte es zu einer Sozialauswahl kommen müssen. Aus Sicht der Arbeiternehmervertretung ist klar: Die freigestellten Mitarbeiter müssten an ihren Arbeitsplatz zurückkehren dürfen, „etwaige Leistungsmängel könnten durch zumutbare Fortbildungsmaßnahmen behoben werden“.