Bochum. . Einem Rentner in Bochum wurde die Knieprothese entfernt. Die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung will die Knappschaft gleichwohl nicht übernehmen.

„Wie soll er denn sonst zur Behandlung kommen?“ Ellen Prothmann (70) blickt auf die Gehhilfen, die ihr Ehemann neben seinen Sessel im Wohnzimmer gestellt hat. Nach der Entfernung einer Knieprothese kann sich Manfred Prothmann nur mühsam fortbewegen. Die Knappschaft verweigerte gleichwohl zweimal die Kostenübernahme für einen Krankentransport.

Im August 2013 wurde dem Rentner im Martin-Luther-Krankenhaus in Wattenscheid ein künstliches Kniegelenk eingesetzt. Bei einem Sturz riss im Oktober die Sehne. In diesem Jahr kam es zu weiteren Komplikationen. „Im September wurde ein Keimbefall im Knie festgestellt. Das Gelenk musste im Bergmannsheil entfernt werden“, schildert der 70-Jährige.

Ob und wann eine neue Prothese implantiert wird, ist derzeit offen. „Schlimmstenfalls muss das Knie versteift werden. Fakt ist: Das Knie darf nicht belastet werden. Wenn überhaupt, darf mein Mann nur an Krücken laufen“, berichtet Ellen Prothmann daheim an der Kassenberger Straße in Dahlhausen.

Erstattung nur in Ausnahmefällen

Am 22. Oktober ließ sich der gelernte Schweißer in der Chirurgischen Klinik des Bergmannsheils untersuchen. „Das Knie musste punktiert werden.“ Die Prothmanns beauftragten einen heimischen Krankentransportdienst für die Hin- und Rückfahrt. „Wir sind fest davon ausgegangen, dass unsere Kasse, die Knappschaft, die Kosten von 130 Euro übernimmt.“

Ein Trugschluss. „Eine Genehmigung (...) kann nicht ausgesprochen werden“, teilte die Knappschaft mit. Fahrtkosten für eine ambulante Behandlung könnten „nur übernommen werden, sofern ein zwingender medizinischer Grund vorliegt“. Die Erkrankung von Manfred Prothmann mache „keine ambulante Behandlung über mindestens sechs Monate erforderlich“, heißt es in der Ablehnung.

Erstattung nur in „besonderen Fällen“

Gesetzliche Krankenkassen können Krankentransportkosten nur in Ausnahmen übernehmen, betont die Knappschaft.

„Besondere Fälle“ seien: Dialysebehandlungen, ambulante Strahlen- und Chemotherapien, Personen mit Pflegestufe II oder III, Schwerbehinderte und Patienten ohne Schwerbehindertenausweis, die mindestens sechs Monate vergleichbar in ihrer Gesundheit eingeschränkt sind.

„Eine Frechheit“, empört sich Manfred Prothmann. Er legte Widerspruch ein. Sein niedergelassener Chirurg stellte ihm ein Attest aus, nach dem er „nicht in der Lage ist, mit einem Pkw bzw. ÖPNV transportiert zu werden“. Sehr wohl, so der Facharzt, seien zudem „regelmäßige Kontrollen durch das Bergmannsheil zwingend erforderlich“. Manfred Prothmann verweist auf einen weiteren Untersuchungstermin, zu dem ihn die Klinik am 17. Dezember gebeten hat.

Schwerbehindertenausweis nötig

Die Knappschaft hat eine beantragte Kostenübernahme auch für diese Krankenfahrt bereits abgelehnt. Ein zweites Widerspruchsverfahren läuft. Auf WAZ-Anfrage signalisiert die Kasse Entgegenkommen. „Das Problem bei Krankentransportfahrten besteht darin, dass solche Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen erstattet werden dürfen“, erklärt Sprecherin Claudia Müller.

Manfred Prothmann falle trotz seiner schweren Erkrankung derzeit unter keine dieser Ausnahmen. „Sofern er uns einen Schwerbehindertenausweis vorlegt oder wir eine Bestätigung erhalten, dass die Gehunfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate dauert, können wir die Kosten aber übernehmen – auch rückwirkend“, kündigt Claudia Müller an.