Bochum. . Während eines laufenden Strafverfahrens vor dem Landgericht hat sich ein Angeklagter (46) stranguliert. Der Bochumer war wegen Heroin-Geschäften angeklagt. Zu einem Urteil aber kam es nicht mehr: Der Mann hat sich in seiner Gefängniszelle mit einem Streifen seines Bettlakens stranguliert.

Seit August stand ein mutmaßlicher Heroin-Schmuggler vor dem Bochumer Landgericht - doch zu einem Urteil kam es nicht mehr. Der 46-jährige Bochumer hat sich in der Krümmede selbst das Leben genommen.

Das bestätigte am Mittwoch JVA-Leiter Thomas König auf Anfrage dieser Redaktion. Seit Februar ‘14 saß der Angeklagte in U-Haft. Damals war er mit einer Bochumer Bekannten (52) auf dem Bahnhof Wattenscheid festgenommen worden, dort kamen sie gerade mit dem Zug an. Im Gepäck hatten die beiden ein Kilo Heroin und 50 Gramm Kokain im Marktwert von rund 35.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft warf dem massiv wegen Drogen vorbestraften Mann vor, von Februar 2013 bis zur Verhaftung viermal Heroin und Streckmittel - insgesamt vier Kilo - aus den Niederlanden importiert zu haben, um es zu verkaufen. Den Richtern sagte er, dass es im Auftrag gehandelt habe. Auch er selbst hatte konsumiert und war suchtkrank.

JVA-Bedienstete fanden den Mann bewusstlos

Vor der 1. Strafkammer musste er mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Doch dann wurde das Verfahren überraschend beendet, weil der Angeklagte sich stranguliert hatte. Am Morgen des 31. Oktober fanden ihn Bedienstete der JVA bewusstlos in seiner Zelle. Die Tür war nur angelehnt, weil er sich als Hausarbeiter auf seiner Station frei bewegen konnte. Am 3. November starb er im Krankenhaus.

Bereits im September war die Mitangeklagte wegen Beteiligung an den Drogen-Geschäften zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.