Bochum. Ein weiteres Gutachten entscheidet darüber, ob das Verwaltungsgebäude des Opel Werks I in Bochum-Laer dauerhaft ein Denkmal wird. Der Landschaftsverband hat großes Interesse an einer Folgenutzung des Gebäudes. Der Denkmalschutz könnte jedoch immense Kosten etwa für den Brandschutz nach sich ziehen.

Der hohe symbolische Wert des markanten Opel-Schriftzugs auf dem Verwaltungsgebäude von Werk I in Bochum-Laer und die zeitgeschichtliche Bedeutung von Arbeitskämpfen und Berichterstattungen darüber in den Medien hat den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) dazu bewogen, die Immobilie als denkmalwürdig einzustufen und damit dafür zu plädieren, es dauerhaft zu erhalten.

Er folgt damit einem von der Stadt Bochum in Auftrag gegebenen Gutachten, das das Verwaltungsgebäude und das Gebäude der Acetylenerzeugung im Süden des 70 ha großen Areals als denkmalwürdig und erhaltenswert einstuft. Ausschlaggebend seien zudem die Industriegeschichte Bochums, die Geschichte des Bochumer Werks und die Tatsache, dass das Gebäude die kaum erforschte Architektur von Automobilherstellern der 60er Jahre repräsentiert.

Großes Interesse an Folgenutzung

Ob das im Opel-Sprachgebrauch mit DI bezeichnete und nun erst einmal für ein halbes Jahr unter Denkmalschutz gestellte Gebäude auf Dauer erhalten bleibt, hängt von einem weiteren Gutachten ab, das die Stadt Bochum in Auftrag geben muss. In diesem muss eine detaillierte Denkmalbegründung erfolgen. Sollte sich der LWL auch diesem Gutachten anschließen, müsste die Untere Denkmalbehörde den langgezogenen Bau mit der markanten Rotunde im Vordergrund dann auf Dauer zu einem schützenwerten Gebäude erklären.

Auch das kann und soll aus Sicht des LWL genutzt werden. „Wir haben großes Interesse an einer Folgenutzung. Das Schlimmste sind leerstehende Denkmäler“, sagt LWL-Sprecher Markus Fischer. Mögliche Veränderungen müssten mit dem künftigen Eigentümer, der Gesellschaft Bochum Perspektive 2022, abgesprochen werden. Sie übernimmt nach dem Werks-Aus spätestens am 1. Juli 2015 das Gelände und die auf ihm stehenden Gebäude vom Automobilkonzern.

Gebäude als "mentaler Zeitzeuge"

Welche Folgen der Denkmalschutz für das Gebäude haben könnte, darauf weist Perspektive-Geschäftsführer Prof. Dr. Rolf Heyer hin. Der Brandschutz, momentan durch die weit entfernt an der Dannebaumstraße stehende, zentral gesteuerte Sprinkleranlage und die Werksfeuerwehr gewährleistet, sei künftig nicht mehr gegeben. Sie bei einer Nachnutzung zu sichern, würde wie anderes auch große Kosten nach sich ziehen. Auch sei nicht davon auszugehen, dass die mehr als 10.000 qm Bürofläche an einen Interessen vergeben werden könnten. Vor dem Hintergrund des Gutachtens beschäftige sich die Bochum Perspektive schon seit längerem mit der Frage, welche Folgen der Denkmalschutz haben könnte. Sollte er dauerhaft bestehen, müsse es angesichts des Entwicklungsauftrags eine Folgenutzung geben.

Verwaltungsgebäude wurde 1972 erweitert

Unproblematisch für die Flächenentwicklung ist nach Einschätzung von Prof. Dr. Rolf Heyer, dem Geschäftsführer der Gesellschaft Bochum Perspektive 2022, die Unterdenkmal-Stellung eines kleines Gebäudes auf dem Gelände von Werk I, das früher der Acetylenerzeugung diente.

Erstaunlich sei die Einschätzung, der Verwaltungstrakt D1 könnte ein Denkmal sein, vor dem Hintergrund, dass die 1962 erbaute Immobilie 1972 um zwei Etagen aufgestockt, d.h. deutlich verändert wurde.

Seine Einschätzung, dass das Gebäude architektonisch grundsätzlich nicht erhaltenswert ist, sehe er im übrigen durch das Gutachten bestätigt. Es habe ähnlichen Charakter wie die Verwaltungsgebäude der Werke II und III und steche nur deshalb hervor, weil es als Blickfang oft in den Medien zu sehen war und daher ein „mentaler Zeitzeuge“ sei.