Berlin/Mainz. . Die Welt-Anti-Doping-Agentur und die Nationale Anti-Doping-Agentur haben sich am Mittwoch in Berlin für eine neue Gesetzeslage im Thema Doping ausgesprochen. Geplant sind höhere Strafen für Sportler, die sich der Mittel bedienen, aber auch der Besitz der Substanzen soll verboten werden.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) und die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) befürworten das geplante Anti-Doping-Gesetz. "Das ist ein klarer Schritt in die richtige Richtung. Es ist ein klares Zeichen für den sauberen Sport", kommmentiert die Vorstandsvorsitzende der Nada, Andrea Gotzmann, am Mittwoch in Berlin. Der Präsident der WADA, Craig Reedie, betonte: "Es geht legal in die richtige Richtung. Ich sehe keinen Grund, warum die Sportgerichtsbarkeit und das zivile Recht nicht nebeneinander existieren können."

Gotzmann lobte zudem den geplanten Datenaustausch. Künftig soll es eine Erlaubnis für Gerichte und Staatsanwaltschaften geben, um der Nada personenbezogene Daten aus Strafverfahren zu übermitteln. "Das ist ganz wichtig, um an die Hintermänner heranzukommen, um die Arbeit effektiver zu gestalten", erklärt Gotzmann. Auch die Nada plane weiterhin Informationen an die Behörden weiterzugeben. "Das darf nicht eine Einbahnstraße sein."

Auch Besitz von Doping-Mitteln bald strafbar

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Hilfreich könnten die Gesetze, aus Sicht von Reedie, für Deutschland bei der Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 2024 sein. Aus seiner Sicht könne es "nur Gutes tun", erklärte der Funktionär. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erwartet, dass der Widerstand gegen die deutsche Olympia-Bewerbung durch das neue Anti-Doping-Gesetz abnehmen wird. Wenn der Sport sauberer werde, würde in der Bevölkerung auch die Akzeptanz für die Bewerbung um die Sommerspiele steigen, sagte de Maizière am Mittwoch in Berlin. "Das ist ein Vorteil für eine internationale Bewerbung", erklärte er.

Das Anti-Doping-Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2015 verabschiedet werden. Es sieht für dopende Athleten eine Strafe von bis zu drei Jahren vor, auch der Besitz von Doping-Mitteln soll strafbar werden. Noch härtere Strafen gibt es für Doping-Ärzte und -Händler. "Dieses Gesetz ist ein Meilenstein im Anti-Doping-Kampf", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). "Es schreckt dopende Athleten ab", meinte Nada-Chef-Justiziar Lars Mortsiefer. "Wir schließen damit Lücken."

Datenschutzbeauftragte sieht Verfassungswidrigkeit

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, bewertet das Anti-Doping-Gesetz allerdings als verfassungswidrig. "Ich denke, dass mit diesem Gesetz ein Eingriff in das Datenschutzgrundrecht verbunden ist. Der ist nur verfassungsgemäß, wenn er verhältnismäßig ist. Und derzeit ist das nicht garantiert. Derzeit gehen wir eher davon aus, die Eingriffe sind unverhältnismäßig", sagte Wagner am Mittwoch in einem ZDF-Interview. Wagner unterstütze generell die Idee der Innen- und Justizminister der Großen Koalition, Doping unter Strafe zu stellen. An manchen Stellen werde aber in dem Gesetzesentwurf übertrieben. Wagner kommentiert: "Vom Ansatzpunkt her ist das ja durchaus richtig. Wir brauchen effektivere Vorgehensweisen, was die Dopingbekämpfung anbelangt. Auf der anderen Seite müssen dabei aber auch die Rechte der Sportler gewahrt werden".

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Die Verhältnisse würden bei dem geplanten Gesetz einfach nicht stimmen: "Es wird sozusagen die Dopingbekämpfung sehr nach vorne gebracht, und die Rechte der Sportlerinnen und Sportler werden hinten angestellt. Meines Erachtens in einem Maße, wie es nicht akzeptiert werden kann".(dpa)