Duisburg. Eine abgebrochene Partie wurde für Union als verloren gewertet. Dagegen wehrte sich der Bezirksligist – und kann womöglich den Abstieg abwenden.

War bei allen Beteiligten und dem Anhang des SV Union Velbert am Sonntag noch die Trauer allgegenwärtig spürbar, da der Bezirksligist sich trotz des 5:3-Siegs beim SC Ayyildiz Remscheid als Absteiger in die Kreisliga A wähnte, gibt es nun doch wieder berechtigte Hoffnung auf den Klassenerhalt in der Bezirksliga.

Hintergrund ist eine Entscheidung der Verbandsspruchkammer, die am Dienstagabend zu dem Urteil kam, dass die seinerzeit abgebrochene Partie gegen den SC Frintrop neu angesetzt werden muss. Die Partie war zunächst für die Essener gewertet worden. Wenn sie nun neu gespielt wird, reicht den Velbertern bereits ein Unentschieden, um die Klasse zu halten.

Velberter verloren in erster Instanz als angebliche Urheber des Abbruchs

In der ersten Instanz hatte die Bezirksspruchkammer entschieden, dass die Punkte den Essenern zugesprochen werden, da die Gastgeber den Spielabbruch verschuldet hätten. „Das werden wir so nicht hinnehmen und Einspruch gegen das Urteil einlegen“, kündigte der Vereinsvorsitzende Wolfgang Dielschneider an, noch bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorlag.

„Wir wollten da aus Prinzip der Spruchkammer die Stirn bieten und zeigen, dass wir uns nicht alles gefallen lassen. Nun hat es sich gelohnt, dass wir uns noch mal deutlich positioniert haben“, betonte Peter Kurka, der Leiter der Fußballabteilung.

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Hatte sich die Bezirksspruchkammer noch mehr mit der Schuldfrage des Abbruchs beschäftigt und kurioserweise auch Veröffentlichungen von Unbekannten in sozialen Medien als Beweismittel zugelassen, war für die Richter der Verbandsspruchkammer der § 36 der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbands maßgeblich.

Darin ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Schiedsrichter ein Spiel abbrechen kann, wenn ihm die Fortführung aus wichtigen Gründen nicht zumutbar erscheint. Allerdings darf der Abbruch nur erfolgen, wenn er alle Mittel zur Fortführung ausgeschöpft hat.

Urteil bestätigt: Abbruch war nicht zwingend nötig

Nach einem Zweikampf hatte der Schiedsrichter eine Aktion des Union-Spielers Souleymane Diaby als Tätlichkeit bewertet und ihm die Rote Karte gezeigt. Danach entwickelte sich eine hitzige Diskussion zwischen einigen Spielern, in deren Verlauf es auch zu vereinzelten Rangeleien, nicht aber zu Tritten oder Schlägen kam, wie die Vertreter beider Vereine übereinstimmend bezeugten.

Der Schiedsrichter gab dann auch zu, dass er weder durch Spieler oder Zuschauer bedroht worden sei. Da sich die Situation auf dem Platz auch sehr schnell wieder beruhigt hatte, wäre nach Ansicht der Zeugen eine Fortführung der Partie ohne Gefährdung möglich gewesen. Der Befragung der Zeugen widmeten sich die Spruchkammermitglieder sehr intensiv und akribisch, so dass die Sitzung zweieinhalb Stunden bis zur Urteilsverkündung dauerte.

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„Wir sind angenehm überrascht von dieser Kehrtwende und natürlich sehr erleichtert, denn das Urteil ist nun rechtskräftig und nicht anfechtbar. Jetzt wollen wir natürlich alles versuchen, um den noch nötigen Punkt zum Klassenerhalt zu holen“, kündigt Kurka an. Die Begegnung soll am Sonntag um 15 Uhr in Tönisheide wiederholt werden.

Sollte den Unionern zumindest ein Unentschieden gelingen, wäre der VfB Marathon Remscheid, der vor zwei Wochen schon den Klassenerhalt gefeiert hatte, der vierte Absteiger. Marathon hatte in der letzten Partie gegen den SC Radevormwald verloren, wähnte sich aber aber aufgrund des besseren direkten Vergleichs gegenüber Velbertern in Sicherheit.

Marathon Remscheid feierte den Klassenerhalt womöglich zu früh

„Unser Trainer Mesut Güngör hat vor dem letzten Saisonspiel den Trainer von Marathon angerufen und ihm die Konstellation erläutert. Mit einem Unentschieden gegen Rade wären sie endgültig gerettet gewesen. Ärgerlich für sie ist natürlich, dass es so lange bis zu der Sitzung der Verbandsspruchkammer dauerte“, teilte der Union-Abteilungsleiter mit. „Wir können nur die Sitzungen nach und nach abarbeiten, schließlich sind wir auch nur Ehrenamtler“, machte dazu der Spruchkammervorsitzende jedoch diese Problematik deutlich.