Ruhrgebiet. Seit Anfang April ist der Cannibiskonsum für Erwachsene legal. Um Sporthallen und -plätze muss man mit einem Joint aber weiter einen Bogen machen.

  • Der Konsum von Cannabis ist seit dem 1. April in Deutschland erlaubt, allerdings unter gewissen Voraussetzungen.
  • Sich etwa auf einem Sportplatz einen Joint anzustecken, bleibt allerdings wie zuvor verboten.
  • Der Hintergrund zum Verbot auf Sportanlagen und um sie herum ist der Jugendschutz.

Seit dem 1. April ist das sogenannte Cannabisgesetz in Kraft, das die kontrollierte Weitergabe von nichtmedizinischem Konsumcannabis erlaubt. Kiffen ist also für Erwachsene erlaubt. Hintergrund ist laut Bundesregierung, dass der Konsum trotz Verbot in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen ist. Einige wichtige Einschränkungen bleiben allerdings bestehen.

Jugendschutz spielt eine große Rolle

Denn der Jugendschutz spielt auch beim neuen Gesetz ein große Rolle: „Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis ist für Minderjährige weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird bestraft“, heißt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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Der Kinder- und Jugendschutz zieht auch für Erwachsene Sperrzonen für den Cannabiskonsum nach sich: In der Öffentlichkeit und überall, wo sich Minderjährige aufhalten, bleibt er weiterhin untersagt. Bedeutet: an oder in Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und mit einem definierten Umkreis von 100 Metern um sie herum ist der Gebrauch von Cannabis generell verboten.

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Zu diesen Sperrzonen zählen auch die Sportstätten. Denn egal, ob in der Woche tagsüber beim Nachwuchstraining oder sonntags beim Fußballspiel der ersten Mannschaft: Kinder und Jugendliche sind immer anwesend - und genau die sollen mit Cannabis nicht in Berührung kommen. Der Cannabiskonsum könne laut Bundesgesundheitsministerium durch den Inhaltsstoff THC gehirnschädigend wirken. Auch Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen nur bis zu einem bestimmten THC-Gehalt und einer bestimmten Menge pro Monat konsumieren, außerdem ist für sie der Zugang stark reguliert.

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Sollte doch ein Sportfreund sich auf dem Sportplatz einen Joint anzünden, muss er damit rechnen, dass er der Anlage verwiesen wird. Auch Vereine, die eine städtische Anlage benutzen, können dort das Hausrecht ausüben.

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