Hattingen. Inzwischen ist es mehr als vier Monate her, dass die SF Niederwenigern Einspruch eingelegt haben. So reagiert der Westdeutsche Fußballverband.
Eigentlich ist es unvorstellbar, um nicht zu sagen unfassbar, dass es immer noch keine Entscheidung gibt. Inzwischen ist es mehr als vier Monate her, dass die Landesliga-Fußballer der Sportfreunde Niederwenigern gegen die Entscheidung des Sportgerichts, das abgebrochene Spiel vom 22. September bei der SpVgg. Sterkrade-Nord neu anzusetzen, Einspruch eingelegt haben. Und es gibt immer noch nichts Neues? Christopher Weusthoff lacht. „Nein!“, sagt der Sportliche Leiter dann.
Rückblende: Bei dieser Freitagabend-Partie in Oberhausen lag der aktuelle Tabellenzweite der Landesliga-Staffel 2 aus Hattingen mit 1:0 in Führung, als Schiedsrichter Philipp Heuser die Begegnung in der Nachspielzeit abbrach, nachdem zwei Sterkrader die Gelb-Rote Karte gesehen hatten und es zu Unruhen gekommen war. Dass es dann nach der Verhandlung beim Sportgericht als Urteil eine Neuansetzung gab, hatte die Sportfreunde im Oktober mehr als überrascht. Also legten sie Einspruch ein: form- und fristgerecht.
SF Niederwenigern: Urteil nach Einzelrichter-Entscheid oder erneuter Verhandlung
„Unser Anwalt hat so etwas im Sportrecht auch noch nicht mitgemacht“, sagt Christopher Weusthoff. „Das ist absoluter Wahnsinn.“ Lediglich eine Nachricht ist bislang nach Niederwenigern durchgedrungen, nämlich eine Entschuldigung, dass „jemand krankheitsbedingt ausgefallen sei und deshalb noch nicht getagt werden könne“, sagt der Sportliche Leiter, der nach wie vor fest davon ausgeht, dass die Mannschaft von Trainer Marcel Kraushaar kein weiteres Mal bei der SpVgg. Sterkrade-Nord, dem stark abstiegsgefährdeten Tabellendrittletzten, antreten muss und die drei Punkte zugesprochen bekommt. Damit wäre sie – Stand jetzt – Spitzenreiter und direkter Oberliga-Aufsteiger.
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Nach der Oktober-Entscheidung des Sportgerichts des Fußballverbandes Niederrhein und dem Einspruch der Sportfreunde Niederwenigern liegt das Verfahren nun bei der nächst höheren Instanz, also beim Westdeutschen Fußballverband. Und? „Der Fall ist noch nicht verhandelt worden, es ist ein schwebendes Verfahren“, sagt WDFV-Sprecher Roland Leroi. Es ist also völlig offen, wann und wie es weitergeht. Es gibt zwei Möglichkeiten: ein schriftliches Urteil per Einzelrichter-Entscheid oder eine erneute Verhandlung in Duisburg.
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