Region. Teams, die im Saison-Endspurt nicht antreten, müssen eine Besonderheit beachten. Kompliziert wird es für Klubs mit mehr als einer Mannschaft.
Seit dem 1. Mai greifen im Amateurfußball wieder besondere Regeln.
Teams, die zu einem Spiel nicht antreten, bekommen nicht nur die Partie mit 0:2 gegen sich gewertet und müssen eine Strafe zahlen, ihnen werden zusätzlich drei Punkte für die kommende Saison abgezogen.
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Bei einem Rückzug eines Teams werden die Spiele nicht mehr komplett annulliert und aus der Wertung genommen. Die sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für Veränderungen im Auf- und Abstiegskampf. Nun werden die verbleibenden Spiele mit 2:0 für die gegnerischen Teams gewertet und alle vergangenen Spiele bleiben unangetastet.
Der letzte Spieltag vor dem 1. Mai war bei Fußballern der ersten Mannschaft entscheidend
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Etwas komplizierter wird es beim Einsatz von Fußballern bei Vereinen, die mehr als ein Team stellen. Spieler, die am letzten Spieltag vor dem 1. Mai bei der ersten Mannschaft eingesetzt wurden, dürfen für den Rest der Saison nicht mehr bei der zweiten oder dritten Mannschaft auflaufen. Sie sind festgespielt.
Spieler, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai nicht mehr bei der Erstvertretung aufgelaufen sind – Sperren werden dabei nicht eingerechnet – , dürfen hingegen bei den tieferen Teams eingesetzt werden.
Spieler dürfen nur in der nächsthöheren Mannschaft antreten
Bei einem Einsatz von Spielern aus der tieferen Mannschaft bei der höheren nach dem 1. Mai gilt diese Regelung aber nicht. Auch die bis dahin gültige Schutzfrist von fünf Tagen nach einem Einsatz bei der höheren Mannschaft sowie die Regel, dass maximal vier Spieler der höheren Mannschaft (und davon nur zwei über 23 Jahren) eingesetzt werden dürfen, entfällt.
Allerdings ist zu beachten, dass Spieler nur bei der nächsthöheren Mannschaft aushelfen dürfen. Ein Fußballer aus der dritten Mannschaft darf also nicht für die erste Mannschaft spielen. Sonst ist er festgespielt.