Hattingen. Kontrollen am frühen Morgen, überwachte Urinproben, Vorsicht bei Erkältungen. Das Profisportler-Leben ist gläsern – zur Bekämpfung von Doping.
Wenn es morgens um halb sechs bei Jan Stratmann an der Haustür klingelt, weiß er schon, welches Prozedere ihm vermutlich blüht: Dopingkontrolle.
„Es sind stets unangekündigte Tests. Morgens um sechs oder halb sechs klingelt der Kontrolleur. Man muss ihm aufmachen. Dann wird ein Dokument ausgefüllt. Alles, was die Probe verunreinigen würde, ist mein eigenes Problem“, sagt der Hattinger Profi-Triathlet.
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Danach „muss ich mich von den Knien bis zur Brust freimachen, stehe nackt vor ihm und uriniere in einen Becher“, so Stratmann.
Die WADA und die NADA bestimmen die Regeln der Dopingproben
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Die kontrollierende Person befindet sich währenddessen mit im Badezimmer, um mögliche Manipulationen auszuschließen. Das Verweigern der Probe verstößt gegen die Anti-Doping-Richtlinien und würde Strafen bis hin zu einer Sperre nach sich ziehen.
Nach der Abgabe der Probe (mindestens 90 Milliliter, 60 Milliliter für die A-Probe, 30 Milliliter für die B-Probe, falls die A-Probe positiv ausfällt) wird die Dichte des Urins bestimmt, ist sie zu gering, muss eine weitere Probe genommen werden. Ist die Blase leer, wird gewartet, bis das Urinieren möglich ist.
Auch eine Blutprobe kommt in Frage, dies hängt von der Einstufung der World Anti Doping Agency (WADA) und der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschlands (NADA) des jeweiligen Sports ab. Es gibt vier Testpools, in die die Athletinnen und Athleten in Abstimmung mit dem jeweiligen Spitzenverband, auf Grundlage der Risikobewertung der NADA und in Abhängigkeit zu ihrem Kaderstatus eingeteilt werden.
Es gibt drei verschiedene Testpools, von denen die Bedingungen abhängig sind
Weil beim Triathlon als Ausdauersport zum Beispiel Eigenblut-Doping mehr Effekt hat als in anderen Sportarten, gilt diese Sportart auch als anfälliger für Doping. Insgesamt werden die Risikogruppen A, B und C unterschieden.
Jan Stratmann befindet sich aktuell im Allgemeinen Testpool (ATP) für Bundeskaderathleten, die nicht bereits Mitglieder des Registered Testing Pool (RPT) oder des Nationalen Testpools (NTP) sind. Dort werden abhängig von ihrer Sportart unter anderen Olympiakaderathleten oder Perspektivkaderathleten geführt. Es gibt zudem den Team-Testpool für unter anderem Spieler der 1. Liga im Fußball, Handball, Eishockey, Basketball oder Volleyball.
Tägliche Angabe von Aufenthalts- und Übernachtungsorten
Für Stratmann gehören diese unangenehmen Kontrollen zu seiner sportlichen Karriere dazu. Im vergangenen Jahr wurde er als damaliges Mitglied des NTP auch aufgrund der Pandemie außerhalb der Wettkämpfe zwar nur viermal getestet – musste aber jeden einzelnen Tag seinen Aufenthaltsort in einer Datenbank eingeben, um stets verfügbar zu sein.
Pflicht sind Angaben zum Übernachtungsort mit dem Nachnamen auf dem Klingelschild oder der Zimmernummer im Hotel, zum Ort und den Zeiten des Trainings, zu Wettkämpfen, Reisen und regelmäßigen Tätigkeiten wie der Arbeit, Universität oder Schule.
Unternehmungen wie der Besuch eines Restaurants, einer Hochzeit oder eines Kinos müssen hingegen nicht zwingend angegeben werden. Sind die Profis nicht antreffbar, gibt es Strafen. Bei drei erfolglosen Kontrollen innerhalb von 12 Monaten wegen fehlender oder fehlerhaften Angaben ist eine Sperre möglich.
Auch Nasensprays stehen auf der Verbotsliste
Um zu wissen, was alles als Doping zählt, hat die NADA einen Nationalen Anti-Doping-Code, eine Medikamenten-Datenbank, eine Verbotsliste sowie eine Beispielliste von zulässigen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln (Kölner Liste) veröffentlicht.
„Bei Medikamenten steht dabei, welcher Inhaltsstoff verboten ist. Bei Nahrungsergänzungsmittel wie Proteinpräparaten und in der Erkältungszeit mus man besonders aufpassen. Zum Beispiel ist Aspirin komplex in Wettkampfzeiten verboten oder auch wick medinait und Nasensprays. Bis 2004 stand auch Koffein in einer gewissen Dosierung auf der Verbotsliste, das ist nun nicht mehr so“, sagt Stratmann.
Auch Suchtmittel wie Cannabis, Heroin, Kokain oder Ecstasy fallen innerhalb eines Wettkampfes (Sofern die WADA für eine bestimmte Sportart keinen anderen Zeitraum zugelassen hat, ist das der Zeitraum von 23:59 Uhr am Tag vor einem Wettkampf bis zum Ende dieses Wettkampfs und des Probenahmeprozesses.) unter Doping.
Vorsicht vor Dopingfallen und unbewussten Einnahmen
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Die Verantwortung für die Einnahme tragen ausschließlich die Sporttreibenden. Die unbewusste Einnahme von Dopingmitteln schützt nicht vor einer Strafe. Der einfache Gang in eine Apotheke ist also nicht möglich.
Auch auf sogenannte Dopingfallen in Lebensmitteln – wie zum Beispiel Inhaltsstoffe in asiatischen Tees oder Fleisch aus Mexiko oder China, welches die verbotene Substanz Clenbuterol enthalten kann, ist zu achten. Immerhin: Im Krankheitsfall kann es in Absprache mit der behandelnden Ärztin und der NADA vorher oder nachher – je nach Testpool-Zugehörigkeit – genehmigte Ausnahmen, geben, sollte keine erlaubte Alternative der Medikamente zur Verfügung stehen.
Es gilt also, alles lieber einmal mehr zu kontrollieren und zu dokumentieren, als zu wenig – und, so unangenehm es auch sein mag, die Tür aufzumachen, wenn es mal wieder um halb sechs klingelt.
Die Facebook-Gruppe zum Sport in Hattingen und Sprockhövel gibt es hier.