Gladbeck. Der „Fall Sportfreunde Stuckenbusch“ wird neu verhandelt. Für den SV Zweckel ist das ein weiterer Teilerfolg im Kampf um den Klassenerhalt.

Der SV Zweckel darf sich weiter Hoffnungen machen, auch in der neuen Saison in der Bezirksliga um Punkte zu spielen. In dem Sportrechtsverfahren betreffend die Revision des Klubs gegen das Urteil des Sportgerichts des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) vom 25. Mai, beabsichtigt das Verbandsgericht nämlich, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verbandsgericht FLVW zurückzuverweisen.

Dem SVZ wurde die Gelegenheit eingeräumt, binnen 48 Stunden eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Dazu Klubchef Ulrich Wloch: „Wir haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet und hoffen nun darauf, dass eine neue Verhandlung vor dem Verbandssportgericht des FLVW möglichst schnell anberaumt wird.“

SV Zweckel hat das Spiel in Stuckenbusch mit 0:2 verloren

Zur Erinnerung: Der SV Zweckel hatte unmittelbar nach ihrer Bezirksliga-Partie bei den Sportfreunden Stuckenbusch, die am 3. April ausgetragen und mit 0:2 verloren wurde, Einspruch gegen die Spielwertung erhoben, weil bei den Recklinghäusern ein Akteur zum Einsatz kam, der, so zumindest die Auffassung des SVZ, nicht spielberechtigt war.

Uli Wloch (li.), hier ein Bild aus dem Winter mit dem damaligen Trainer Guido Naumann, ist der Vorsitzende des SV Zweckel.
Uli Wloch (li.), hier ein Bild aus dem Winter mit dem damaligen Trainer Guido Naumann, ist der Vorsitzende des SV Zweckel. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Erst sehr viel später wies das Verbandssportgericht den Einspruch der Gladbecker zurück. Ulrich Wloch ließ aber nicht locker - und hatte Erfolg. Am 8. Juni ließ das Verbandssportgericht die Revision in der Sache „Einspruch gegen die Wertung des Stuckenbusch-Spiels“ zu. Dazu damals Wloch: „Somit erhält der SV Zweckel in einem Revisionsverfahren die Gelegenheit, seine Argumente nochmals vorzubringen, warum der Spieler der SF Stuckenbusch nach Auffassung des SV Zweckel keine Spielerlaubnis gehabt haben dürfte und weshalb das Spiel damit zugunsten des SV Zweckel gewertet werden müsste.“

Auch Genclikspor Recklinghausen hat Einspruch erhoben

Verkompliziert wird das Ganze dadurch, weil auch der SVZ-Mitkonkurrent im Abstiegskampf, Genclikspor Recklinghausen, Einspruch gegen die Wertung seines Spiels gegen die Sportfreunde Stuckenbusch eingelegt hat. Denn auch in diesem Vergleich kam nämlich der Akteur zum Einsatz, der nach Lesart des SV Zweckel nicht spielberechtigt war.

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