Gladbeck. Der SV Zweckel hat einen ersten juristischen Etappensieg errungen. Nun allerdings droht dem westfälischen Fußballverband eine komplizierte Lage.

Der SV Zweckel hat sein erstes Ziel am Grünen Tisch erreicht. Das Verbandssportgericht hat am Mittwoch (8. Juni) die Revision gegen das Urteil in der Sache „Einspruch gegen die Wertung des Bezirksligaspiels bei den Sportfreunden Stuckenbusch“ zugelassen.

Ulrich Wloch, der Vorsitzende des SV Zweckel, sagte: „Somit erhält der SV Zweckel in einem Revisionsverfahren die Gelegenheit, seine Argumente nochmals vorzubringen, warum der Spieler der SF Stuckenbusch nach Auffassung des SV Zweckel keine Spielerlaubnis gehabt haben dürfte und weshalb das Spiel damit zugunsten des SV Zweckel gewertet werden müsste.“

SV Zweckel hat sofort gegen Wertung des Stuckenbusch-Spiels Einspruch erhoben

Die Schwarz-Grünen hatten die Partie in Stuckenbusch mit 0:2 verloren und anschließend sofort Einspruch gegen die Spielwertung erhoben. Der Grund: Bei den Recklinghäusern kam Justin Walendy zum Einsatz - und der hätte, so sieht es jedenfalls der SVZ - nicht spielen dürfen.

Darf der SV Zweckel am Ende doch noch den Erhalt der Bezirksliga feiern? Diese Frage darf nun durchaus wieder gestellt werden.
Darf der SV Zweckel am Ende doch noch den Erhalt der Bezirksliga feiern? Diese Frage darf nun durchaus wieder gestellt werden. © FUNKE Foto Services | Michael Korte

Nun dürfen die Gladbecker (aktuell: 29 Punkte, -22 Tore) wieder hoffen, die drei Punkte doch noch zugesprochen zu bekommen. Sollte das geschehen, dürfte es sehr kompliziert werden für den Fußballverband.

Genclikspor Recklinghausen ist gleichfalls aktiv geworden

Genclikspor Recklinghausen (31, -23), das den ersten Nichtabstiegsplatz belegt, hat bereits angekündigt, gegen die Wertung seines Spiels gegen Stuckenbusch (0:0), in dem Walendy auch zum Einsatz kam, ebenfalls Einspruch einzulegen. Es könnte am Ende daher sogar den SC Hassel (32, -49) treffen. Ob der Gelsenkirchener Traditionsverein den Abstieg in die Kreisliga A aber unwidersprochen hinnehmen würde, darf stark bezweifelt werden.

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