Gladbeck. Die Dokumente zum Beweis der Gemeinnützigkeit kann FSM Gladbeck weiterhin nicht vorlegen. Eine Frist wurde eingehalten. Wie es jetzt weitergeht.
Im Streit um die fehlende Gemeinnützigkeit von Fußball-A-Kreisligist FSM Gladbeck gibt es die nächste Wendung.
Wie der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) auf WAZ-Anfrage mitteilt, hat FSM am vergangenen Samstag Einspruch gegen den Ausschluss aus dem Verband eingelegt. Der Protest ging damit rechtzeitig vor dem Ende der Einspruchsfrist am Montagabend beim FLVW ein.
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Das Präsidium des FLVW hatte vor knapp zwei Wochen beschlossen, FSM aus dem Verband auszuschließen.
FSM Gladbeck hat einen Großteil der Schulden beglichen
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Hintergrund ist, dass die Braucker trotz mehrfacher Aufforderung ihre Gemeinnützigkeit nicht nachweisen konnten und zudem Zahlungsrückstände haben.
Ursprünglich schuldete der Verein dem Verband und dem Fußballkreis 12 (Gelsenkirchen, Gladbeck, Kirchhellen) einen mittleren vierstelligen Betrag. Nach WAZ-Informationen hat FSM mittlerweile einen Großteil der Summe bezahlt.
Schon in dieser Woche könnte eine weitere Entscheidung fallen
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Die nötigen Dokumente zum Nachweis der Gemeinnützigkeit liegen dem FLVW allerdings weiterhin nicht vor, wie FLVW-Sprecherin Meike Ebbert bestätigt.
Die Gemeinnützigkeit gilt als eines der wichtigsten Merkmale von Vereinen. Gemäß den Aufnahmerichtlinien des FLVW sind die Klubs verpflichtet, ihre Gemeinnützigkeit nachzuweisen.
Obwohl FSM dies bisher nicht getan hat, legte der Verein nun Einspruch gegen den Verbandsausschuss und den damit einhergehenden Ausschluss aus dem Spielbetrieb ein. Das Präsidium des FLVW wird nun bis Mitte der Woche entscheiden, ob es dem Einspruch „abhilft“ oder den Fall an das Verbandssportgericht weitergibt.
„Abhilft“ heißt hier, dass das Präsidium den Ausschluss zurückziehen könnte. Da die nötigen Nachweise der Gemeinnützigkeit aber nicht vorliegen, ist es unwahrscheinlich, dass das Gremium seine Entscheidung von vor zwei Wochen revidiert. Stattdessen ist zu erwarten, dass das Präsidium das Verbandssportgericht beauftragen wird, sich mit FSM zu beschäftigen.
Das Spitzenspiel gegen Beckhausen 05 ist wohl nicht gefährdet.
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Wann das Gericht dann eine Entscheidung fällen würde, ist noch unklar. Allerdings ist zu erwarten, dass das Verbandssportgericht zeitnah zusammenkommen würde, denn die Entscheidung über den FSM-Ausschluss ist für den Ausgang der laufenden Saison wichtig. Die erste Mannschaft der Braucker hat als Tabellenführer gute Chancen, das Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die Bezirksliga zu erreichen. Das Verbandssportgericht könnte daher noch vor Saisonende über den Einspruch entscheiden.
Am kommenden Sonntag, 15.15 Uhr, steht zudem das Spitzenspiel zwischen FSM und Verfolger SuS Beckhausen 05 an. Die Gelsenkirchener haben zwei Punkte Rückstand auf die Gladbecker, aber auch ein Spiel weniger ausgetragen. Ein Beschluss vor der Partie zwischen FSM und Beckhausen ist nicht zu erwarten, das Duell wird am Sonntag also stattfinden. Wie es danach für FSM weitergeht, ist dagegen offen.