Kamen. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen hat FSM Gladbeck aus zwei Gründen ausgeschlossen. Wie es mit dem Fall nun weitergehen könnte.
Jetzt ist es auch offiziell: Das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat FSM Gladbeck in seiner jüngsten Sitzung ausgeschlossen. Die Gründe für diese Entscheidung sind die bereits bekannten, sprich der fehlende Nachweis der Gemeinnützigkeit und eine ausstehende Zahlung an den Fußballkreis 12 (Gelsenkirchen, Gladbeck, Kirchhellen).
Wie FLVW-Sprecherin Meike Ebbert der WAZ am gestrigen Donnerstag mitteilte, hat FSM Gladbeck zehn Tage Zeit, um in dem Fall das Verbandssportgericht anzurufen. „Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird es in der OM (Offizielle Mitteilung, d. Red) veröffentlicht“, so Meike Ebbert weiter.
FSM Gladbeck: Vorsitzender war für Stellungnahme nicht zu erreichen
Die WAZ hatte bereits berichtet, dass FSM Gladbeck aus dem westfälischen Fußballverband ausgeschlossen wird. Eine Folge: Der Klub darf, sobald der Ausschluss wirksam ist, auch nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen. Das wäre für die erste Mannschaft der Braucker sehr bitter, weil diese sich gerade anschickt, Meister der Kreisliga A1 zu werden und das Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die Bezirksliga zu erreichen.
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Der Versuch, eine Stellungnahme des Vereins zu erhalten, blieb am Donnerstag erfolglos, Musa Colak, der Vorsitzende von FSM Gladbeck, war für die Sportredaktion der WAZ nicht zu erreichen.
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