Nach Flaschenwurf in Bottrop - Spruchkammer vergreift sich im Ton
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Duisburg. Dass Fußball-Torhüters Ikenna Onukogu von Hertha Hamborn nach seinem Flaschenwurf ins Publikum erst einmal gesperrt wird, ist richtig. Skandalös ist es allerdings von der Bezirksspruchkammer, die Sperre zu Gunsten der “Sicherung des Sportverkehrs“ auszusprechen. Ein Kommentar.
Um die Geschichte des Fußball-Torhüters Ikenna Onukogu von Hertha Hamborn, der wegen eines Wurfes einer leeren Plastikflasche ins Bottroper Publikum bis zur Verhandlung der Spruchkammer gesperrt ist, einzuordnen, hilft vielleicht ein Blick in die Fußball-Geschichte. Zu Eric Cantona. Der Franzose in Diensten von Manchester United schockte 1995 die Fußball-Welt mit einem spektakulären Kung-Fu-Tritt gegen einen Zuschauer. Cantona wurde weltweit für ein halbes Jahr gesperrt.
Niemand mag die Bestrafung des damaligen Weltstars in Frage stellen. Aber: Cantona beteuerte damals, der Zuschauer habe ihn fremdenfeindlich beleidigt. Hinterher stellte sich tatsächlich heraus, dass sein Opfer ein Rechtsradikaler war, der der extremistischen Partei National Front angehörte. So unentschuldbar die Tat des Fußballers damals war, wird im Kontext aber deutlich, was in dem Mann vorgegangen sein mag, was er – vermutlich nicht nur in dieser Partie – zu ertragen hatte. Und dass die Opfer-Täter-Rollen zumindest diskutierbar sind.
In der Begründung der „einstweiligen Verfügung“ gegen den Keeper heißt es unter anderem, dass die Kammer auf Grundlage des Schiedsrichterberichtes die Sperre für notwendig erachtet, um die „Sicherung des Sportverkehrs“ zu gewährleisten. Im Umkehrschluss heißt das, dass der Sportverkehr nicht mehr sicher wäre, wenn Onukogu derzeit auf dem Platz stehen würde.
Skandalös ist die Formulierung, die die Kammer benutzt, sie kann gar zynisch erscheinen, sie bietet einen Nährboden für jene, die den Fußball für Rassismus missbrauchen wollen. Dass der Gastgeberverein Dostlukspor Bottrop, auf dessen Gelände sich die Vorkommnisse ereigneten, bislang bei den Entscheidungen der Kammer außen vor blieb, ist nicht nachvollziehbar.
Die Verhandlung vor der Spruchkammer ist für den 4. April terminiert. Die Bezirksspruchkammer geht beschädigt in diese Sitzung.
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