Hamm. .
Die Bewährungsauflage für den früheren VfL-Verteidiger Raymond Kalla, eine vom Finanzamt festgestellte Steuerschuld von 311.488 Euro zu überweisen, ist zwar fast um, doch geflossen ist bisher kein Cent.
Und trotzdem will der 2008 zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilte Ex-Nationalspieler Kameruns diese Summe von seinem früheren Arbeitgeber, für den er von 2002 bis 2004 spielte, erstattet bekommen. Diese Klage hatte das Arbeitsgericht Bochum im Frühling 2010 abgewiesen, weil dieser Anspruch Kallas gegenüber dem Arbeitgeber erst nach dreijähriger Verjährungsfrist geltend gemacht worden sei.
Doch ganz so einfach liegt die Sache nicht, wie sich gestern in der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm herausstellte. Dort stellte LAG-Richter Schmidt erst einmal klar, dass es, wenn überhaupt, nur einen „Freistellungsanspruch“ geben könne, weil das Finanzamt nach dem Steuerbescheid bisher „still gehalten hat,“ wie auch Kallas Anwalt Hamm bestätigte.
Kalla hatte während der WM 2002 den monegassischen Spielervermittler McKay und einen Landsmann seines Vertrauens mit dem damaligen VfL-Geschäftsführer Ansgar Schwenken in einem Pariser Hotel die Konditionen für seinen Wechsel nach Bochum aushandeln lassen. Das mündete in der Zahlung von 880 000 Euro an McKay, der 640 000 Euro an Kalla weitergab, 50 000 Euro für „Umzugskosten“ und noch einmal 100 000 Euro für Andreas Sadlo („Stars and Friends“) für seine Vermittlungshilfe. Diese Summe wurde übrigens später beim VfL der Vermittlung eines anderen Spielers zugeschrieben.
Die Kernfrage „Schwarzgeld oder Nettovereinbarung“, wie Kalla behauptet, konnte gestern nicht geklärt werden. Doch das sei wie die Wahl zwischen „Pest und Cholera,“ so der Vorsitzende. Die Rechtsprechung ordne in der Regel beides als steuerpflichtig der Arbeitgeberseite zu. Unklar auch, ob und wie viel Schwenken und Heinz Hossiep, zu dieser Zeit Vorstandsvize, auf die Steuernachforderungen des Finanzamts in diesem Zusammenhang schon geleistet haben. Fortsetzung am 4. Mai. (AZ 3 Sa 660/10)