Frankfurt/Main/Bochum. .

Wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens ist Zweitligist VfL Bochum vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt worden.

Während des Meisterschaftsspiels bei Rot-Weiß Oberhausen am 18. September (1:3) waren Spielunterbrechungen notwendig, da im Zuschauerblock des VfL Bochum jeweils eine Rauchbombe gezündet wurde. Zum gleichen Vergehen war es am 27. September während des Pflichtspiels bei Fortuna Düsseldorf (1:0) gekommen. Der DFB ahndete mit der Geldstrafe beide Verstöße. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt. (sid)