Frankfurt. Weil sich die Anhänger des FC Schalke 04 in drei Fällen unsportlich verhalten haben, muss der Verein eine Strafe in Höhe von 21.000 Euro zahlen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Bundesliga-Tabellenschlusslicht FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 21.000 Euro belegt.

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„Davon kann der Verein bis zu 5300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre“, heißt es in der Mitteilung des Deutschen Fußball-Bundes vom Freitag.

Schalker Anhänger werfen Gegenstände auf jubelnde Hoffenheimer

Die einzelnen Begründungen:

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In der elften Spielminute des Bundesliga-Spiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 14. Oktober 2022 warfen Schalker Zuschauer nach einem verwandelten Strafstoß der Hoffenheimer, den Robert Skov zum 1:0 verwandelt hatte, vier Gegenstände in Richtung jubelnder TSG-Spieler. In der 66. Spielminute wurde vor der Ausführung eines Eckstoßes zudem ein Becher aus dem Schalker Zuschauerblock in Richtung eines Hoffenheimer Spielers geworfen. Am Ende setzte sich die TSG-Mannschaft von Trainer André Breitenreiter in der Veltins-Arena mit 3:0 durch.

Die Partie zwischen Schalke und Freiburg muss unterbrochen werden

Darüber hinaus entzündeten Schalker Anhänger vor Beginn des Bundesliga-Spiels gegen den SC Freiburg am 30. Oktober 2022, das mit 0:2 verloren ging, im Rahmen einer Choreographie mindestens zehn Rauchtöpfe. Die Partie musste von Schiedsrichter Christian Dingert aufgrund der starken Rauchentwicklung in der Veltins-Arena in der vierten Spielminute für etwa eine Minute unterbrochen werden. Zudem warfen Schalker Anhänger in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit sowie in der 61. Spielminute jeweils mindestens zwei Becher in Richtung Spieler beziehungsweise Schiedsrichter.

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Der FC Schalke 04 hat den Urteilen des DFB-Sportgerichtes zugestimmt, so dass diese rechtskräftig sind. (AHa)