Frankfurt/Main. Etwas Planungssicherheit für die Profiklubs. Wie die DFL am Montag mitgeteilt hat, erhalten alle Profivereine Lizenzen für die kommende Saison.
In der Corona-Krise muss derzeit kein Klub der 1. oder 2. Fußball-Bundesliga um seine Lizenz für die kommende Saison fürchten. „Im ersten Schritt wurde keinem der insgesamt 49 Bewerber die Spielberechtigung verweigert. Manche Klubs müssen bis 2. Juni 2021 Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung zu erhalten, oder erhielten die Lizenz unter Auflagen“, teilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) am Montag in Frankfurt/Main mit.
Heißt: Auch der stark verschuldete FC Schalke 04 erhält eine Lizenz für die kommende Zweitligasaison - allerdings unter Auflagen, wie der Verein auf Nachfrage dieser Redaktion bestätigt hat. Was genau die Auflagen sind, teilten die Schalker nicht mit. Fest steht aber: Auf dem Tabellenletzten der Fußball-Bundesliga lastet ein großer Schuldenberg von aktuell 217 Millionen Euro. Im Geschäftsjahr 2020 erwirtschafteten die Gelsenkirchener ein Minus von 52,6 Millionen Euro. An diesem Missverhältnis aus Ausgaben und Einnahmen muss sich etwas ändern - auch aus Sicht der DFL.
DFL überprüft die Klubs „im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs“
Die finanziellen Kriterien des Lizenzierungsverfahren waren im vergangenen Jahr wegen der Pandemie und ihrer Folgen weitgehend ausgesetzt worden. Zur Saison 2021/22 findet wieder eine Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor und während der Spielzeit statt. Einen entsprechenden Beschluss, der auch Sanktionen bei Fehlverhalten vorsieht, haben die 36 Proficlubs am 18. Februar einstimmig gefasst.
Die DFL überprüft „im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs“ regelmäßig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Clubs und sportliche, infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative und medientechnische Kriterien. Dabei kann sie den Vereinen Bedingungen und/oder Auflagen erteilen.
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In Zeiten von Geisterspielen und wirtschaftlicher Unsicherheiten werden im derzeitigen Lizenzierungsverfahren bei den finanziellen Kriterien Bedingungen einmalig durch Auflagen ersetzt, die bis zum 15. September erfüllt werden müssen. (fs mit dpa)