Frankfurt/Main. Drei Spiele Sperre - so lautete das Urteil gegen BVB-Stürmer Robert Lewandowski nach seiner Roten Karte gegen den Hamburger SV. Nachdem das DFB-Sportgericht die Sperre in mündlicher Verhandlung aufrecht erhielt, zieht der BVB jetzt vors DFB-Bundesgericht.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 1. März (ab 10.30 Uhr) in Frankfurt/Main die Berufung von Stürmer Robert Lewandowski von Meister Borussia Dortmund. Das DFB-Sportgericht hatte am Dienstag in mündlicher Verhandlung Lewandowskis Sperre für drei Meisterschaftsspiele wegen rohen Spiels bestätigt. Damit folgte das Gremium dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 12. Februar und dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses. Lewandowski hatte im Spiel gegen den Hamburger SV (1:4) am 9. Februar die Rote Karte gesehen.

Der polnische Nationalspieler fehlte dem BVB schon im Spiel gegen Eintracht Frankfurt (3:0) und ist auch für die Begegnungen bei Borussia Mönchengladbach am Sonntag sowie gegen Hannover 96 am 2. März gesperrt. (sid)