Dortmund. Nach dem Derby fordert das Gesundheitsministerium eine Erklärung, warum 300 Zuschauer zugelassen waren. Die Stadt Dortmund reagiert.

Die Stadt Dortmund verteidigt die Entscheidung, das Revierderby zwischen Borussia Dortmund und Schalke 04 vor Zuschauern austragen zu lassen. "Der BVB verfügt für seinen Bundesliga-Betrieb über ein schlüssiges Hygiene- und Infektionsschutzkonzept, das sich vor der Partie am vergangenen Samstag bereits in zwei Bundesligaspielen mit mehreren tausend Zuschauer*innen bewährt hatte", erklärte eine Sprecherin auf Anfrage dieser Redaktion. "Mit der Zusage, das Heimspiel gegen den FC Schalke 04 mit 300 Zuschauer*innen in seinem Stadion mit mehr als 60.000 Sitzplätzen austragen zu dürfen, wurde diesen Fakten Rechnung getragen. Dieses Vorgehen ist nach Prüfung durch das Gesundheitsamt als infektionsschutzrechtlich unkritisch zu bewerten."

Das Gesundheitsministerium hatte am Tag nach dem Derby erklärt, es werde einen Bericht bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg anfordern, warum Zuschauer im Stadion waren. Das hatte ein Sprecher dieser Redaktion am Sonntag bestätigt. Grundlage dafür ist ein Anhang zur aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung, in dem es heißt: "Wenn die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in der Kommune des Austragungsortes am Tag vor der Veranstaltung 35 oder mehr beträgt und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar ist, sind Zuschauer ausgeschlossen." Zudem habe man die Bezirksregierungen angehalten, "eine einheitliche Auslegung der Normen der Coronaschutzverordnung zu unterstützen".

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Bei der Stadt Dortmund verweist man allerdings darauf, dass auch in Köln, Gelsenkirchen und Bochum Spiele vor 300 Zuschauern stattgefunden hätten, trotz Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 - "obgleich dies dem reinen Wortlaut der Anlage zur CoronaSchVO entgegenzustehen scheint". Das Argument der Stadt: "Eine Schlechterstellung des BVB im Vergleich zu anderen Bundesligisten in NRW durch die Stadt Dortmund hätte aller Voraussicht nach nicht Stand gehalten."

Verbot gilt nur für Profiklubs

Zudem scheint man es im Rathaus für fragwürdig zu halten, dass der Anhang zur Corona-Schutzverordnung sich nur auf bundesweite Teamsportveranstaltungen bezieht, mithin also auf den Profi- nicht aber auf den Amateurfußball. Das zumindest klingt in der Stellungnahme durch. Selbst bei einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50 seien nach § 15a der Verordnung noch Begegnungen mit maximal 499 Personen zulässig - vorausgesetzt, es gibt Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte. "Die Beachtung dieser Regelungen vorausgesetzt, wären zum Beispiel Begegnungen der Regional- oder Kreisliga mit 499 Zuschauer*innen zulässig", schreibt die Stadt Dortmund. Ein Bundesligaspiel dagegen nicht, zumindest nicht nach den Buchstaben der Verodnung.

In Dortmund aber wird diese anders ausgelegt - und diese Auslegung ist entscheidend: "Die zuständigen Behörden für die Umsetzung des Infektionsschutzes und der Coronaschutzverordnung sind die örtlichen Ordnungsbehörden und die Gesundheitsämter", teilt das NRW-Gesundheitsministerium mit. "Sie entscheiden auch über die Auslegung und Anwendung der Regelungen – tragen dann aber auch für Ihre Entscheidungen die Verantwortungen." Allerdings könne das Ministerium eingreifen, wenn aus seiner Sicht Fehler passierten, und im Einzelfall Weisungen erteilen.