Essen. Der DFB schließt Fans von Borussia Dortmund für drei Jahre von Spielen bei der TSG Hoffenheim aus - die richtige Entscheidung. Ein Kommentar.
Muss man Dietmar Hopp mögen? Natürlich nicht. Darf es einem Unbehagen bereiten, wenn ein reicher Mensch sich ein teures Hobby zulegt, einen Fußballklub mehr oder weniger kauft und damit den Sport verändert? Ja, klar. Wer mag, soll auch ausgiebig gegen den Mann protestieren.
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Müssen es Dietmar Hopp und der Verein, die TSG Hoffenheim, die dem altruistischen Engagement des Mannes – das ist die andere Seite der Medaille – viel zu verdanken hat, hinnehmen, dass er im Fußballstadion öffentlich geschmäht, ihm mehr oder weniger unverhohlen baldiges Ableben gewünscht wird? Auf keinen Fall.
Insofern können sich die BVB-Fans nicht darüber beklagen, dass der DFB eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe des Stadionverbots jetzt doch verhängt. Drei Jahre lang sollen die Dortmunder nicht nach Sinsheim zu Auswärtsspielen ihres Klubs gegen die TSG Hoffenheim reisen dürfen.
Gut so.
Chaoten nehmen friedliche Fans in Sippenhaft
Den harten Kern derjenigen, die die beleidigenden Plakate aufgehängt haben, wird die Entscheidung vermutlich nicht überraschen. Mit ihren durchsichtigen Manövern, den Verstößen gegen die Bewährung haben diese sogenannten Fans in ihrer blinden Wut eine Bestrafung, die in erster Linie den eigenen Klub und unbescholtene BVB-Anhänger trifft, billigend in Kauf genommen. Schließlich geht es den Tätern um Aufmerksamkeit. Die haben sie erreicht.
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Dennoch ist es richtig, dass der DFB, der im Übrigen in Paragraph 2 seiner Satzung explizit auch „seelische Gewalt“ verurteilt, erkennbar auf die Provokation reagiert: Im Kern stellen diejenigen, die Hopp im Stadion auf Plakaten bedrohen, immerhin die Frage, wem der Fußball gehört. Die Antwort darauf ist komplex und diskussionswürdig. Eines aber muss klar sein: Er kann und darf nicht denen überlassen werden, die andere Menschen beleidigen oder bedrohen.