Hamm. Ein früherer Berater hatte den BVB verklagt, weil er sich um Provisionen geprellt sah. Doch die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm kam zu einem schnellen Ende.

Am Ende ging es ganz schnell: „Wir ziehen die Berufung zurück“, verkündete Umut Schleyer, Anwalt des Spielerberaters Carlos Arino, vor dem 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm. Der Rechtsstreit rund um den Wechsel von Pierre-Emerick Aubameyang vom AS Saint-Étienne zu Borussia Dortmund im Jahr 2013 ist damit beendet. „Wir sehen uns natürlich in unserer Auffassung und Position bestätigt“, sagte BVB-Sportdirektor Michael Zorc. „Wir freuen uns, dass der Sachverhalt nach so vielen Jahren endlich geklärt ist. Das hat vier Jahre gedauert – und jetzt können wir vernünftig weiterarbeiten.“

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Von Sebastian Weßling, aufgezeichnet in der Mixed Zone

Arino war der Ansicht, der BVB schulde ihm Provisionen aus dem Wechsel, da er den Kontakt damals hergestellt habe – und zwar zehn Prozent des Jahresgehalts. Er forderte daher vor Gericht zunächst die Offenlegung des Vertrags zwischen dem BVB und Aubameyang. Die Dortmunder dagegen wiesen darauf hin, dass die damaligen Verhandlungen ergebnislos endeten und der Stürmer das Angebot nicht unterschrieben habe. Erst sehr viel später sei es zu einer Einigung gekommen, die Verhandlungen führte dann Aubameyangs Vater Pierre. Das Dortmunder Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen.

Auftritt entpuppte sich für Berater als Desaster

Für die Berufungsverhandlung hatte der Kläger nun seinen Geschäftspartner Heraldo Gonzalez Amado als Zeugen benannt. Der sollte belegen, dass es tatsächlich eine Vermittlertätigkeit für Aubameyang gab. Doch der Auftritt entpuppte sich für den Berater als Desaster. Ab 2010 sei man geschäftlich mit Aubameyang verbunden gewesen, sagte der Zeuge Amado. Allerdings: Am Transfer Aubameyangs vom AC Mailand zu Saint-Etienne war er nicht beteiligt – und konnte dafür auch nach mehrfacher Nachfrage des Vorsitzenden Richters Bernhard Rüthers keine überzeugende Erklärung liefern.

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Auch die Frage, warum Pierre Aubameyang, der Vater des Torjägers, nie eine Vollmacht unterzeichnet habe, konnte Amado zunächst nicht beantworten. Erst nach langwieriger Befragung sagte er: „Weil wahrscheinlich jemand anderes die Operation durchführen sollte.“

Kein Beweis für Beratervereinbarung

Nach der Befragung war dem Kläger und seinem Anwalt klar, dass sie nicht würden beweisen können, dass es eine Beratervereinbarung zwischen Aubameyang und Arino gab – weshalb sie die Berufung zurückzogen. Aubameyang, Zorc und der Spielerberater Thomas Kroth, die ebenfalls als Zeugen geladen waren, mussten nicht mehr aussagen. „Dass die Klägerseite nach ihrem eigenen Zeugen die Berufung zurückgenommen hat, ist eigentlich selbsterklärend“, sagt Zorc dazu.​