Freiburg. Es brauchte den Videobeweis, damit Freiburgs Ravet die Rote Karte sah. Aber was wäre gewesen, wenn BVB-Spieler Schmelzer aufgestanden wäre? Ein Kommentar.
- Es brauchte den Videobeweis, damit Freiburgs Ravet im Spiel gegen den BVB die Rote Karte sah
- Aber was wäre gewesen, wenn BVB-Spieler Schmelzer aufgestanden wäre?
- Ein Kommentar
Dritter Spieltag, zum dritten Mal ist der Videobeweis in aller Munde. Aus dem Freiburger Stadion schwappt zumindest Verwunderung in die Republik über die erstmalige Entscheidung eines Schiedsrichters, aus einer Gelben Karte anhand der Fernsehbilder eine Rote zu machen. Vorab lässt sich festhalten: Die Entscheidung ist richtig. Die Regeln sehen einen Gebrauch des Videobeweises in vier gravierenden Fällen vor: bei der Frage Tor oder nicht Tor, bei Elfmeterentscheidungen, bei Spielerverwechslungen - und eben bei Roten Karten. Schiedsrichter Cortus handelte also innerhalb der Vorschriften und somit auch richtig.
Doch es gibt ein Aber: jenes, das den Fußball von gestern mit dem Fußball von heute vergleicht. Keine Frage: Der Freiburger Spieler trifft Marcel Schmelzer übel am Knöchel, eine erneute Verletzung ist nun die Folge. Das ist bitter für den BVB, bitter für Schmelzer. Es lässt sich aber auch festhalten, dass es sich bei diesem Einsteigen um keines handelt, das sich - anders als eine eingesprungene Grätsche auf Kniehöhe - als grundsätzlich gesundheitsgefährdend einstufen lässt. Dem Verdacht der Vorsätzlichkeit setzt sich der Freiburger Profi damit nicht aus, höchstens dem der Fahrlässigkeit.
Hätte es auch Rot gegeben, wenn Schmelzer wieder aufgestanden wäre?
So bleibt nun das Gefühl, dass erstens die Verletzungsfolge Schmelzers bei der Entscheidung eine Rolle spielte. Hätte es auch Rot gegeben, wenn er wieder aufgestanden wäre? Und zweitens, dass damit der Ermessensspielraum des Schiedsrichters beschnitten wird. Das muss nicht schlimm sein, in diesem konkreten Fall war es sogar gut und richtig. Andererseits ist es vielleicht ratsam, derlei nicht zu übertreiben. Denn sonst könnte bald aus dem, was der Unparteiische zu entscheiden hat, nicht mehr sehr viel übrig sein.