Dortmund. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Bilanzen des Fußball-Bundesligisten für die Geschäftsjahre 2004/2005 bis 2008/2009 moniert. Die Erträge aus einem Ausrüstervertrag der Borussia seien zeitlich falsch dargestellt worden. Eine Folge für den BVB: eine Steuernachzahlung
Fußball-Bundsligist Borussia Dortmund hat in einer Ad hoc-Meldung an die Börse mitgeteilt, dass die Deutche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Rahmen einer Stichprobe eine fehlerhafte Bilanzierung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA festgestellt habe.
Erträge falsch dargestellt
Die DPR moniert, dass die Erträge aus dem im Jahr 2004 mit Nike abgeschlossenen Ausrüstervertrag zeitlich falsch dargestellt worden seien. Der BVB hatte damals das gesamte Volumen des für fünf Jahre gültigen Nike-Vertrags auf einen Schlag ausgezahlt bekommen und sofort verbucht. Nach Ansicht der DPR hätte der Betrag aber in Raten à rund fünf Millionen Euro verbucht werden müssen.
"Hans-Joachim Watzke und ich haben dieses Vorgehen im Jahr 2005 prüfen lassen", erklärt BVB-Geschäftsführer Thomas Treß, der bei den Borussen unter anderem für die Finanzen zuständig ist, zu DerWesten.
Argumente dafür und dagegen
Die Prüfung habe sowohl Argumente für als auch gegen das Vorgehen der früheren Geschäftsführung aus Gerd Niebaum und Michael Meier ergeben. Die DPR ist da nun anderer Ansicht.
Borussia Dortmund hat der Entscheidung der DPR zugestimmt. "Eine Nichtzustimmung hätte ein Bafin-Verfahren nach sich gezogen", erklärt Treß. Ein solchens Verfahren sei langwierig und hätte womöglich über mehere Jahre angreifbare Abschlüsse zur Folge. Nach der Zustimmung müssen die Abschlüsse der vergangenen Jahre lediglich noch einmal auf der Aktionärsversammlung zur Abstimmung gestellt werden.
Auch finanziell hat das Urteil Konsequenzen für den BVB. Dadurch, dass die KGaA nun seit 2004 jährlich rund fünf Millionen Euro mehr eingenommen hat, ergibt sich aber eine Steuernachzahlung in Höhe von rund einer Million Euro.