Bochum. . Ex-Bundesliga-Profi Thomas Reichenberger ist im Wettskandal entlastet worden. „Wir haben festgestellt, dass er nichts damit zu tun hat“, so ein Ermittler im Prozess in Bochum.
Der ehemalige Bundesliga-Profi Thomas Reichenberger war nicht in den Wettskandal verstrickt. „Wir haben festgestellt, dass er nichts damit zu tun hat. Deshalb haben wir nicht weiter ermittelt“, berichtete Thomas Lücke, Leiter der Ermittlungskommission Flankengott, als Zeuge im Prozess vor dem Bochumer Landgericht. Das Verfahren gegen Reichenberger steht laut Staatsanwalt Andreas Bachmann „unmittelbar vor dem Abschluss“.
Der Stürmer war nach der Aufdeckung des Wettskandals Ende 2009 als Spieler des VfL Osnabrück unter Verdacht geraten. Reichenberger bestritt jegliche Beteiligung an Spielmanipulationen. Vor laufenden TV-Kameras und per Stadionmikrofon gab er vor einem Drittligaspiel eine Ehrenerklärung ab. Der Angeklagte Nürettin G., der Bestechungsversuche mit Osnabrücker Spielern zugegeben hat, entlastete Reichenberger in seinen Vernehmungen.
Reichenberger beim VfL Osnabrück angestellt
Reichenberger beendete seine Profikarriere nach der Saison 2009/10, spielt noch in der Oberliga-Mannschaft und arbeitet in der Marketingabteilung des VfL Osnabrück. Der Stürmer bestritt für Bayer Leverkusen, Eintracht Frankfurt und Energie Cottbus 85 Bundesligaspiele. Ab 2004 lief er für Osnabrück auf.
Lücke erklärte, dass insgesamt gegen mehr als 340 Tatverdächtige ermittelt wurde. 302 Spiele standen im Rahmen der Ermittlungen unter Manipulationsverdacht. Die Sonderkommission Flankengott in Bochum hatte ab Anfang 2009 insgesamt 61 Telefone abgehört und war dadurch auf mutmaßliche Wettbetrüger um Ante S. gestoßen, die Spiele in Deutschland und dem europäischen Ausland manipuliert und hohe Beträge darauf gewettet haben sollen.
Am 19. November 2009 wurden 19 Verdächtige festgenommen, seitdem 350 Vernehmungen vorgenommen. Neben Nürettin G. stehen derzeit in Bochum drei weitere Angeklagte vor Gericht. Die mutmaßlichen Drahtzieher Ante S. und Marijo C., die noch in Untersuchungshaft sitzen, müssen sich ab 21. März vor Gericht verantworten. Ihnen wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. (sid)