Frankfurt. .
Trainer Claus-Dieter Wollitz hat die vom DFB verhängte Sperre für seinen Ex-Schützling Marcel Schuon als zu milde kritisiert und will den Profi wegen seiner Verwicklung in den Wettskandal im Gefängnis sehen.
„Er hätte lebenslänglich bekommen müssen. Das Strafmaß von 33 Monaten ist nicht genug. Er hat das Schlimmste getan, was ein Spieler tun kann. Das ist nicht entschuldbar. Solche Spieler gehören für mich ins Gefängnis“, sagte Wollitz.
Der DFB hatte am Montag im Wettskandal erstmals hart durchgegriffen und Schuon als einen der beschuldigten Profis drastisch bestraft. Das DFB-Sportgericht sperrte den früheren Spieler des VfL Osnabrück „wegen unsportlichen Verhaltens“ für zwei Jahre und neun Monate bis einschließlich 31. August 2012. Die Osnabrücker prüfen nun eine Schadensersatzklage gegen Schuon.
Wollitz betonte, dass von den Ergebnissen der Profiklubs Existenzen abhängen. „Ich bin der Meinung, dass die für den Abstieg verantwortlich waren“, sagte der Coach mit Blick auf Schuon und weitere Profis, gegen die noch ermittelt wird. „Wir wären nicht abgestiegen, wenn das nicht passiert wäre. Osnabrück ist nicht irgendein Klub für mich, ich war da fünf Jahre und habe geholfen, etwas aufzubauen. Aber das wird dir durch die weggezogen“, sagte der jetzige Trainer von Energie Cottbus.
Keine Manipulation nachgewiesen
Kontrollausschuss und Sportgericht sahen es als erwiesen an, dass sich Schuon gegenüber einem Inhaber eines Wettbüros bereit erklärt hatte, die Ergebnisse der Zweitligaspiele des VfL gegen Carl Zeiss Jena am 2. Mai 2008, Alemannia Aachen (21. November 2008), den FC Augsburg (17. April 2009) sowie den 1. FC Nürnberg (13. Mai 2009) zugunsten des Gegners zu beeinflussen.
Ein Nachweis, dass es seitens von Schuon während dieser Spiele tatsächlich zu Manipulationshandlungen gekommen ist, konnte dagegen nicht geführt werden, auch wenn dem Spieler nach der Begegnung in Augsburg bestehende Wettschulden in Höhe von 25.000 Euro erlassen worden waren. Im Rahmen der Ermittlungen wurde Schuon zweimal angehört. Dabei räumte er die Vorwürfe im Wesentlichen ein, sodass es einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht nicht mehr bedurfte.
Bei der Strafzumessung wurde zugunsten Schuons insbesondere berücksichtigt, dass er an der Aufklärung von Manipulationsvorwürfen zumindest in Teilbereichen mitgewirkt hat. Schuon sei sich bewusst, hieß es in der Stellungnahme des DFB, „dass er dem Fußball durch sein Verhalten erheblichen Schaden zugefügt hat“. Der Beginn der Sperre für den 25-Jährigen wurde auf den 1. Dezember 2009 festgelegt, dem Tag des Ausschlusses Schuons aus dem Kader seines damaligen Arbeitgebers SV Sandhausen. (sid)