Dortmund. Der frühere BVB-Spieler Ousmane Dembélé wird verklagt. Er soll das Haus, das er in Dortmund bewohnte, in chaotischem Zustand hinterlassen haben.
Ousmane Dembélé sorgt weiter für Schlagzeilen abseits des Fußballplatzes. Der frühere Flügelspieler von Borussia Dortmund wird von seinem ehemaligen Vermieter verklagt. Die "Bild"-Zeitung berichtet, dass ihr eine Klageschrift des Dortmunder Amtsgerichtes vorliege, in der der französische Nationalspieler auf 20.725,76 Euro (plus Zinsen) verklagt werde. Dembélé soll das Einfamilienhaus, das er zu seiner Zeit beim BVB bewohnt hatte, "mit erheblichen Mängeln" hinterlassen haben. Der Vermieter beklage "erbarmungswürdige Ordnungszustände im Mietobjekt".
Dembélé hat Kleidung zurückgelassen
Fotos, die der "Bild" vorliegen, zeigen herumliegenden Müll und jede Menge Kleidung, die Dembélé bei seinem überhasteten Abschied aus Dortmund im Sommer 2017 anscheinend nicht mitgenommen hatte. Es habe weder eine Übergabe des Hauses gegeben, noch sei der Mietvertrag fristgerecht gekündigt worden. Da auch die Schlüssel nicht zurückgegeben worden seien, habe der Vermieter zudem die Schlösser austauschen müssen.
Auch interessant
Es ist die nächste bekannt gewordene Verfehlung des 21-Jährigen, der zuletzt von seinem Trainer Ernesto Valverde beim FC Barcelona auf die Tribüne gesetzt worden war. in der vergangenen Woche hatte Dembélé unangekündigt beim Training gefehlt und war von Vereinsmitarbeitern gesucht worden. Es stellte sich heraus, dass der Nationalspieler an einer Gastroenteritis - einer Magen-Darm-Entzündung - leidet. Dies hatte Dembélé dem Verein allerdings nicht mitgeteilt. Spanische Medien hatten zudem berichtet, dass der talentierte Rechtsaußen mangelnde Einstellung zeige, regelmäßig auf Party gehe und im Team isoliert sei, weil er aufgehört habe, Spanisch zu lernen.
Beim BVB hatte sich Dembélé 2017 auf unrühmliche Art und Weise verabschiedet. Er blieb dem Training unentschuldigt fern und erpresst so seinen Wechsel nach Barcelona. Borussia Dortmund wurde dafür mit einer Rekordablöse von über 100 Millionen Euro entschädigt. (tm)