Warschau. Die Ausschreitungen von Warschau bei der Fußball-EM 2012 sind vors Gericht gekommen. Die Richter verurteilten die Krawallmacher jedoch zu vergleichsweise geringen Strafen. Neben einer Haft- gab es fast nur Geldstrafen.

Nach den Hooligan-Krawallen im Vorfeld des EM-Spiels zwischen Co-Gastgeber Polen
und Russland
hat ein Schnellgericht die ersten Urteile gefällt. Als höchste
Strafe sprach das Bezirksgericht Warschau, das am Donnerstag bis zu 90 Fälle
behandeln wollte, bislang eine fünfmonatige Haft aus. Weitere Hooligans erhielten Bewährungsstrafen von bis zu zwölf
Monaten und eine Geldbuße in Höhe von 500 Zloty (116 Euro).

Polens
Sportministerin Joanna Mucha kritisierte die Urteile. 'Wir können die Justiz
nicht beeinflussen, aber meiner Meinung nach könnte die Bestrafung härter
ausfallen', sagte Mucha am Donnerstag: 'Es ist wichtig, eine Atmospäre zu
schaffen, in der klar wird, dass solche Situationen keinen Platz haben.' Am
Mittwoch hatten Premierminister Donald Tusk und das Innenministerium ein hartes
Durchgreifen gegen die Krawallmacher gefordert.

17 verletzte Polizisten wegen der Krawallen

Die Polizei korrigierte
derweil die Zahl der während der Krawalle verletzten Beamten nach oben. 17
Polizisten seien leicht verletzt worden, am Mittwoch war zunächst von zehn die
Rede gewesen. 13 Streifenwagen seien zerstört worden. Insgesamt sollen 7000
Polizisten an dem Großeinsatz beteiligt gewesen sein.

Die Polizei hatte
184 Personen festgenommen, darunter 157 polnische Hooligans und 24 aus Russland. Bei den heftigen
Auseinandersetzungen, die nach Provokationen polnischer Hooligans während eines Fanmarsches von mehr als 1000
russischen Anhängern zum Nationalstadion entbrannt waren, hatte die Polizei
Wasserwerfer, Tränengas und Gummigeschosse gegen die Hooligans eingesetzt. Die Beamten waren mit Flaschen und
Steinen beworfen worden. Schlagstöcke, Schlagringe und andere Waffen wurden
beschlagnahmt.