Essen. . Der Dortmunder „Videobeweis aus Versehen“ gegen Ingolstadt heizt die Diskussion in der Fußball-Bundesliga wieder an. Das Regel-Board entscheidet Anfang März in Cardiff über reguläre Tests.

Der Videobeweis im Fußball rückt näher. Vom 4. bis 6. März wird das International Football Association Board bei der nächsten Versammlung in Cardiff darüber entscheiden, ob in der neuen Saison entsprechende Tests in den höchsten Fußball-Ligen zugelassen werden. Das Board der Regelhüter bilden Vertreter der Fußballverbände Englands, Schottlands, Nordirlands und Wales’ sowie des Weltverbandes Fifa, der 50 Prozent der Stimmen stellt. Eine Dreiviertelmehrheit im Board ist nötig, um Empfehlungen an die Ligen auszusprechen oder Regeln zu ändern.

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„Wir müssen abwarten, was das Board entscheidet. Im positiven Falle würden der Deutsche Fußball-Bund, dem ja die Schiedsrichter unterstehen, sowie die Deutsche Fußball-Liga und der Liga-Verband als Zusammenschluss der Profiklubs das weitere Vorgehen beraten“, erklärt Michael Novak, der Leiter der DFL-PR-Abteilung. „Das Thema Videobeweis ist deutlich vielschichtiger als das der eingeführten Torlinientechnik“, hebt Novak hervor, „wir müssten testen, was praktikabel ist und was nicht.“

Fehlentscheidung in Dortmund

Erstens müsse eine Grundsatzentscheidung her, ob die Profivereine den Videobeweis überhaupt wollen. Zweitens ginge es darum, was erfasst werden soll: Tor- und Elfmeterentscheidungen, Abseitsstellungen, Foulspiele, Tätlichkeiten.

Im Tennis ist der Videobeweis bei Grand-Slam-Turnieren an der Tagesordnung.
Im Tennis ist der Videobeweis bei Grand-Slam-Turnieren an der Tagesordnung. © REUTERS

Seit dem Dortmunder „Videobeweis aus Versehen“ vom 2:0-Sieg gegen Ingolstadt ist das Thema wieder aktuell. Die Stadionregie hatte Aubameyangs 1:0-Abseitstor über die Leinwände abgespielt, so dass alle Zuschauer die Fehlentscheidung der Referees sofort sahen.

Ein ähnlicher Vorfall hatte sich beim Schalker 2:0 im April 2014 über Eintracht Frankfurt ereignet. Hier hatte Schiedsrichter Christian Dingert ein Abseitstor von Julian Draxler zunächst gegeben, erkannte es aber wieder ab, nachdem der regelwidrige Treffer auf dem Videowürfel zu sehen war. Dingert gab allerdings nicht zu, seine Tatsachenentscheidung wegen der Videobilder revidiert zu haben. Was regelwidrig gewesen wäre.

Schiedsrichter in der ersten Reihe

Die Gilde der Unparteiischen steht dem Videobeweis, der in anderen Sportarten längst umgesetzt ist (lesen Sie dazu auch die Erklärungen rechts), positiv gegenüber. „Wir haben großes Interesse, in der ersten Reihe zu stehen, wenn ein Pilotprojekt beginnt“, so DFB-Schiedsrichter-Chef Herbert Fandel.

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In der Bundesliga wird der Videobeweis konträr diskutiert. „Wir müssen aufpassen, dass wir kein Debattierzirkel werden“, merkt Dortmunds Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke an. BVB-Trainer Thomas Tuchel entgegnet mit Blick auf Aubameyangs gegebenen Abseitstreffer: „Es kann nicht sein, dass die vier Schiedsrichter es nicht wissen, aber jeder im Stadion mit einem Smartphone weiß es zehn Sekunden später.“

Videobeweis in den Niederlanden schon getestet

Während sich Schalkes Manager Horst Heldt schon mehrmals für den Videobeweis ausgesprochen hat, fragt sich Gladbachs Sportdirektor Max Eberl: „Wie und wann kann der im Spiel angewendet werden, ohne den Fluss des Spiels zu zerstören?“ Frankfurts Vorstandschef Heribert Bruchhagen betont: „Ein Elfmeterentscheid per Videobeweis ist nicht objektivierbar.“

Was das Regel-Board im März zum Videobeweis tendieren lässt: Der zweijährige Test in den Niederlanden mit Video-Schiedsrichter verlief positiv. „Wir können beweisen, dass Spiele mit einem Video-Assistenten ehrlicher verlaufen“, erklärt KNVB-Verbandsdirektor Gijs de Jong. 25 Pokalspiele sollen in der Saison 2016/17 mit einem Video-Referee bestückt werden, der im Übertragungswagen Zugriff auf Fernsehbilder hat und im Kontakt mit dem Feldschiedsrichter steht. Der Videobeweis wäre auf Tor- und Elfmeterentscheid sowie auf Prüfung von Platzverweisen beschränkt. Die Entscheidungsübermittlung vom Ü-Wagen auf das Spielfeld soll nicht mehr als 15 Sekunden betragen.

So sieht es in anderen Sportarten aus:

Eishockey: In der Deutschen Eishockey-Liga beschränkt sich der Videobeweis auf die Frage: Tor oder kein Tor? Deckenkameras zeichnen in den 14 DEL-Arenen das Geschehen in den beiden Torräumen auf. Der Hauptschiedsrichter allein überprüft im Zweifel den Torentscheid. Ist die Scheibe im Video nicht sichtbar, muss der Unparteiische bei seiner ersten Entscheidung bleiben.

Football: In der National Football League (NFL) der USA prüft der Hauptschiedsrichter strittige Szenen per Video, erklärt den Zuschauern über Mikro seine Entscheidung. Ein Cheftrainer kann zweimal pro Halbzeit per Wurf der roten Flagge zum Videobeweis auffordern. Behält der Schiedsrichter nach Studium der TV-Bilder Recht, büßt das protestierende Team eine seiner drei Auszeiten ein.

Tennis: Bei Grand Slams (Ausnahme: Aschenturnier in Paris) zeichnen vier Hochgeschwindigkeits-Kameras die Flugbahn des Balles nach. Zweimal pro Satz darf der Spieler per Hawk-Eye (Habicht-Auge) die Entscheidung des Schiedsrichters prüfen lassen. Liegt der Spieler falsch, bekommt er eine Prüfmöglichkeit abgezogen. Per Video-Animation ist zu sehen, ob ein Ball im Aus war oder nicht.