Die Mühlen der Justiz mahlen viel zu langsam, aber dass Metalist Charkow, der ursprünglich zugeloste Playoff-Gegner der Schalker, aus der Champions-League-Qualifikaton fliegt, ist im Grundsatz richtig. Ein Kommentar
Vor 40 Jahren kam der damalige DFB-Chefankläger Hans Kindermann über Nacht zu einiger Berühmtheit. Der Volksmund nannte ihn schon „Papa Gnadenlos“ während Kindermann noch im Bundesliga-Bestechungsskandal durchgriff.
Den Mut und die Unabhängigkeit, Vereine für Spielabsprachen zu bestrafen, hat auch 40 Jahre danach nicht jeder. Metalist Charkow ist nicht der einzige Sünder. In der Türkei stellte ein Zivilgericht fest, dass Fenerbahce und Besiktas Spielabsprachen getroffen hatten. Strafe durch den Verband? Fehlanzeige.
Durchgegriffen hat erst die Uefa, die die Vereine aus ihren Wettbewerben genommen hat. Dass die Sperren zum Teil vom europäischen Sportgerichtshof CAS ausgesetzt wurden, macht die Haltung des Verbandes nicht weniger ehrenwert.
Spielmanipulation und Doping - die großen Gefahren für den Sport
Am richtigen Ansatz der Uefa ändern auch die ärgerlichen Aspekte ihrer Juristerei nichts: Dass sie auf Charkows Manipulation aus dem Jahre 2008 erst jetzt, und dann noch so kurz vor dem Qualifikationsspiel gegen Schalke 04 reagiert, gehört zu den anscheinend unvermeidlichen Tücken der Rechtsprechung. Die Mühlen mahlen entsetzlich langsam.
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Schalke mag trösten, dass es nun vor der sportlich leichteren Aufgabe gegen Saloniki zu stehen scheint. Darüber hinaus geht es jedoch um ein größeres Gut: Spielmanipulationen bilden neben Doping die große Gefahr für den Sport. Und dagegen müssen die Mühlen mahlen.