London. Der englische Fußballverband ermittelt gegen Fans von West Ham United. Sie sollen Anhänger des Erstliga-Rivalen Tottenham Hotspurs mit antisemitischen Gesängen geschmäht haben. Wenige Tage vorher waren Fans der Spurs, die eine große jüdische Anhängerschaft haben, in Rom attackiert worden.
Offenkundig antisemitische Schmährufe haben den englischen Fußballverband FA auf den Plan gerufen und zu Untersuchungen gegen einige Fans von West Ham United veranlasst. Anhänger des Premier-League-Klubs sollen während des Ligaspiels gegen Tottenham Hotspur zischende Laute in Richtung "Spurs"-Fans gemacht haben – in Anspielung auf die Gaskammern in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern während der Nazi-Herrschaft in Deutschland. Die Fans von Tottenham werden wegen des jüdischen Hintergrunds großer Teile ihrer Fanbasis oft als "Yid Army" bezeichnet.
Des Weiteren hätten einige West-Ham-Fans "Können wir euch jede Woche abstechen?" und "Viva Lazio" gesungen. Hintergrund ist dabei der brutale Überfall auf Spurs-Anhänger am vergangenen Donnerstag. Vor dem Europa-League-Spiel bei Lazio Rom waren Tottenham-Fans in einem Pub von 50 maskierten Personen attackiert worden. Eine Person wurde durch Messerstiche schwer verletzt, mindestens sieben weitere mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Auch bei diesem Übergriff wird ein antisemitisches Motiv vermutet.
Die UEFA wartet einen Bericht des Englischen Verbands zu den Vorwürfen ab
Noch ist aber unklar, wer überhaupt hinter dem gut organisierten Angriff steckt. Lazio Rom teilte am Donnerstag mit, dass es keine Beweise gebe, dass Lazio-Fans daran beteiligt gewesen seien. Möglicherweise waren auch Personen im Umfeld des Stadtrivalen AS Rom involviert. Die italienische Nachrichtenagentur ANSA berichtete, dass ein Fan des AS Rom verhaftet worden sei.
Nun wartet der europäische Fußballverband UEFA auf einen Bericht des englischen Verbandes FA zu den Vorfällen. Bereits im September war Lazio von der UEFA wegen rassistischer Äußerungen seiner Fans bei einem Spiel in London mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt worden. (dapd)