Essen. 32 Klubs haben die Zulassung für die kommenden Saison in der Regionalliga West beantragt. Der WDFV hat allen Vereinen die Lizenz erteilt.

  • 32 Klubs haben die Zulassung für die kommenden Saison in der Regionalliga West beantragt
  • Der WDFV hat allen Vereinen die Lizenz erteilt
  • Neun Vereine müssen noch Auflagen/Bedingungen erfüllen

32 Vereine haben die Zulassung für die kommenden Saison in der Regionalliga West beantragt. Der Fußballausschuss des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) unter dem Vorsitz von Manfred Schnieders hat in seiner turnusgemäßen Sitzung allen Vereinen die Zulassung für die Saison 2017/2018 erteilt. Dabei erhielten 23 Klubs die Zulassung ohne weitere Auflagen. Neun Vereine müssen noch Auflagen/Bedingungen erfüllen. Die entsprechenden Bescheide wurden am 25. April 2017 an die Vereine versendet.

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Alle Zulassungen wurden unter der Voraussetzung der jeweiligen sportlichen Qualifikation erteilt. Insgesamt hatten im Rahmen des Zulassungsverfahrens 32 Vereine fristgemäß bis zum 15. März 2017 beim WDFV ihre Bewerbung um einen Platz in der Regionalliga West für die Spielzeit 2017/2018 abgegeben. Somit wurde allen Bewerbern die Zulassung unter den genannten Voraussetzungen erteilt.

Folgende Vereine haben sich um eine Regionalliga-Lizenz beworben:

3. LIGA:
Fortuna Köln
Sportfreunde Lotte
Preußen Münster
SC Paderborn

REGIONALLIGA WEST:
Alemannia Aachen
Rot Weiss Ahlen
Bonner SC
Borussia Dortmund U23
Fortuna Düsseldorf U23
Rot-Weiss Essen
1. FC Köln U23
Viktoria Köln
Bor. Mönchengladbach U23
Rot-Weiß Oberhausen
SV Rödinghausen
FC Schalke 04 U23
Sportfreunde Siegen
TSG Sprockhövel 1881
SC Verl von 1924
SG Wattenscheid 09
SC Wiedenbrück
Wuppertaler SV

OBERLIGA WESTFALEN
Arminia Bielefeld U23
TuS Erndtebrück
Hammer SpVg
SV Lippstadt
Westfalia Rhynern

OBERLIGA NIEDERRHEIN
SpVg Schonnebeck
KFC Uerdingen

MITTELRHEINLIGA
Bergisch Gladbach
TV Herkenrath
FC Wegberg-Beeck

Das sind die Bedingungen des Verbandes für eine Lizenz:

  • Voraussetzung für die Zulassung ist die fristgerechte Bewerbung um die Zulassung zur Regionalliga West mit allen erforderlichen Unterlagen entsprechend den Richtlinien für das allgemeine Zulassungsverfahren einschließlich der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (Mindeststandards). Mit der Bewerbung müssen sich die Vereine bzw. Kapitalgesellschaften den Bestimmungen dieses Statuts unterwerfen. Am 15. März (15:30) müssen alle Unterlagen beim Verband vorliegen.
  • Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Bewerber eine Bankbürgschaft/Bankgarantie/ Kaution vorlegen, deren Umfang und Höhe das WFLV-Präsidium festlegt. Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der zweiten Mannschaften der Lizenzvereine erfolgt durch Übersendung einer Kopie des Zulassungsbescheides über den erfolgreichen Abschluss des Lizenzierungsverfahrens beim Ligaverband innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt.
  • Die Bewerber müssen sich in einer schriftlichen Erklärung in Abstimmung mit den zuständigen örtlichen Behörden verpflichten, die vom WFLV-Präsidium vorgegebenen Sicherheits-Mindeststandards einzuhalten.