Mönchengladbach. Der 29-Jährige hat einen Gladbach-Fan mit einem Tritt an den Kopf lebensgefährlich verletzt. Versuchter Totschlag konnte nicht bewiesen werden.

Der ehemalige Vorsänger der Ultras von Borussia Mönchengladbach ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

Das bestätigte das Landgericht Mönchengladbach dem SID. Der bis dahin unbescholtene 29-Jährige hatte vor dem Heimspiel der Borussia gegen Darmstadt 98 am 20. Dezember 2015 einen anderen Gladbach-Fan mit einem Tritt lebensgefährlich verletzt.

Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft

Der Tatbestand des versuchten Totschlags konnte nicht bewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor vier Jahre Haft für den Mann gefordert. Der 29-Jährige war bis zu dem Vorfall für die Koordination der Gesänge in der Nordkurve des Borussia-Parks verantwortlich und unter anderem im Vorstand des Mönchengladbacher Fanprojektes aktiv.

Nach Angaben von Zeugen hatte der Mann gegen den Kopf seines Opfers getreten, das ihn zuvor Bier über die Kleidung geschüttet hatte. (sid)