Essen. Der Probelauf der elektronischen Patientenakte ist gestartet. Wie und wo Sie Widerspruch gegen die Speicherung ihrer Daten einlegen.

Nicht jeder ist davon begeistert, dass seine medizinischen Daten künftig auf der elektronischen Gesundheitskarte (ePA) digital gespeichert werden. Was Sie wissen sollten, wenn Sie sich gegen eine solche Speicherung wehren wollen.

Was muss ich machen, wenn ich die ePa nicht will?

Die elektronische Patientenakte wird nach dem sogenannten Opt-Out-Prinzip  eingeführt. So wird ein Abmeldeverfahren bezeichnet, mit dem ein Nutzer eine Online-Option deaktivieren muss. Versicherte müssen also aktiv gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen, wenn sie keine ePA haben wollen.

Wie genau mache ich das?

Am einfachsten über die entsprechende Internetseite ihrer Krankenkasse. In der Regel gelangen Sie dahin, wenn Sie in eine Suchmaschine die Begriffe ePA,  Widerspruch und den Namen Ihrer Krankenkasse eingeben. Bei fast allen Kassen geht das auch über eine App, die Sie sich für Android und iOS auf ihr Handy herunterladen können. Achtung: Jede Krankenkasse hat dazu eine eigene App entwickelt.

Was ist, wenn ich weder Handy noch Computer habe?

Der Widerspruch ist auch vor Ort in einer Filiale Ihrer Krankenkasse, beziehungsweise über die Ombudsstelle oder -personen der Krankenkasse möglich. Ist Ihnen das alles zu aufwändig, können Sie auch per Post Widerspruch einlegen.

Was muss ich dabei beachten?

Nicht viel. Für einen schriftlichen Widerspruch genügt ein formloser Text. In der Regel reicht es aus, wenn Versicherte ihren vollständigen Namen, ihre Versichertennummer und eine klare Formulierung des Widerspruchs angeben. Der Verein „Patientenrechte und Datenschutz“ hat im Auftrag des „Opt-Out Bündnisses“ einen Widerspruchsgenerator  erstellt.

Wie genau die ePA-App aussieht? Das hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Wie genau die ePA-App aussieht? Das hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. © dpa-tmn | Wolfgang Kumm

Muss ich irgendwelche Fristen beachten?

Nein. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich – sowohl vor als auch nach dem bundesweiten Start der ePA für alle – selbst dann, wenn ihre ePA bereits angelegt ist.

Was passiert eigentlich, wenn ich Widerspruch eingelegt habe?

Dann wird ihre Akte komplett gelöscht

Drohen mir Nachteile bei der ärztlichen Versorgung, wenn ich Widerspruch einlege?

Nein. Das verbietet schon das Diskriminierungsverbot im Sozialgesetzbuch. Wer sich gegen die ePA für alle entscheidet, darf deshalb grundsätzlich keine Nachteile in der Qualität der medizinischen Versorgung erfahren. Sie können aber in die Situation kommen, dass ihre medizinischen Daten nicht so schnell abrufbar sind, wenn sie einmal zum Notfall werden.

Muss ich der kompletten Akte widersprechen?

Nein. Sie haben auch die Möglichkeit den Zugang für einzelne Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken zu sperren. Wer von Ihnen gesperrt wird, kann weder Einsicht in die Akte nehmen noch Dokumente einstellen.

Kann ich meinen Widerspruch auch wieder rückgängig machen?

Ja, jederzeit. Dann wird eine neue ePA für Sie angelegt und nach und nach befüllt. Aber Achtung: Bereits in der alten ePA enthaltene Dokumente und Einstellungen sind in der neuen ePA nicht automatisch vorhanden. Vertragsärzte können Dokumente aus früheren Behandlungen wieder in die ePA einstellen, müssen es aber nicht.

Ein Blick auf den Monitor reicht in vielen Fällen und der Arzt bekommt die Krankengeschichte seines Patienten.
Ein Blick auf den Monitor reicht in vielen Fällen und der Arzt bekommt die Krankengeschichte seines Patienten. © dpa | Jens Kalaene

Können eigentlich auch Minderjährige ihrer ePa selbst widersprechen?

Kommt auf ihr Alter an. Sind die Kinder jünger als 15 Jahre, widersprechen die Eltern bei der Krankenkasse. Ist die versicherte Person zwischen 15 und 17 Jahre alt, kann sie selbst darüber entscheiden. 

Kann ich meine ePa selbst auch auslesen und Daten löschen?

Ja, das können Sie über die App der jeweiligen Krankenkasse oder vor Ort in der Filiale. Mittelfristig soll auch ein Zugriff über den heimischen PC möglich sein.

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