Düsseldorf. Wenige Tage vor dem Start der elektronischen Patientenakte für alle hat NRW-Gesundheitsminister Laumann Grundsätzliches klargestellt.

Wenige Tage vor dem flächendeckenden Start der elektronischen Patientenakte hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Praxistauglichkeit und Datensicherheit angemahnt. „Grundsätzlich ist es zunächst einmal gut, wenn nun endlich eine elektronische Patientenakte eingeführt wird, die alle wichtigen Patienten- und Behandlungsdaten beinhaltet“, sagte Laumann unserer Redaktion.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Wichtig bleibe aber, dass die digitale Akte im Praxisalltag nutzen- und sinnstiftend eingesetzt werden könne. „Ich erwarte deshalb, dass der Bund die Vorbereitungsphase in den Modellregionen gut nutzt, um eine möglichst reibungslose Einführung der elektronischen Patientenakte für alle sicherzustellen“, so Laumann weiter.

Die elektronische Patientenakte müsse zügig weiterentwickelt werden. „Bezüglich der Datensicherheit muss sichergestellt werden, dass das System immer auf dem neuesten und sichersten Stand der Sicherheitstechnik ist, sodass sensible Patientendaten ohne Wenn und Aber so gut wie möglich gegen Hackerangriffe aller Art geschützt sind“, forderte der NRW-Minister.

Elektronische Patientenakte soll Austausch zwischen Ärzten und Apothekern erleichtern

Vom 15. Januar an sollen alle rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine E-Akte bekommen, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen haben. Teile von NRW gehören zu den drei Pilotregionen, in denen das neue System zunächst vier Wochen lang erprobt wird. Über diese flächendeckende Digitalisierung der Gesundheitsdaten, die auch den Dokumentenaustausch zwischen Arztpraxen und Apotheken erleichtern soll, war seit mehr als 20 Jahren diskutiert worden. 

In der elektronischen Patientenakte, die einem virtuelle Aktenordner in der Versichertenkarte gleicht, soll die gesamte Krankengeschichte möglichst vollständig gespeichert werden. So können Ärzte auch bei neuen Patienten auf Knopfdruck sehen, welche Behandlungen bereits erfolgt sind, welche Röntgenbilder und Laborbefunde vorliegen und welche Medikamente verschrieben wurden. Dieser Digitalisierungsschritt soll Zeit sparen und unerwünschte Wechselwirkungen etwa von Arzneimitteln verhindern.

Die neue Rechtslage verpflichtet künftig Ärzte, alle Medikationsdaten und Befundberichte in die elektronische Akte einzustellen. Ältere Untersuchungsergebnisse können auf Antrag des Patienten von der Krankenkasse nachgeladen werden. Die Pharmaforschung kann die Daten verschlüsselt und nicht identifizierbar ebenfalls nutzen, sofern man dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Patienten können Akteneinsicht für Ärzte begrenzen

Wer nicht möchte, dass jeder Arzt oder medizinische Dienstleister, der auf die elektronische Patientenakte zugreift, sofort die gesamte Krankengeschichte einsehen kann, muss sich ebenfalls mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Verbraucherschützer hatten im Vorfeld darauf hingewiesen, dass bestimmte Therapien so schambehaftet sein könnten, dass man sie nicht gleich gegenüber dem Zahnarzt oder Physiotherapeuten offenbaren wolle.