Essen. Der Campingurlaub ist vorbei. Dürfen Wohnwagen und Wohnmobile jetzt einfach auf der Straße geparkt werden? Das müssen Anwohner wissen.
Viele Campingfreunde parken ihren Wohnwagen und ihr Wohnmobil nach der Saison gerne auf der Straße vor ihrem Haus oder auf einem nahegelegenen öffentlichen Parkplatz. Was erlaubt ist und was nicht.
Mein Nachbar parkt sein Wohnmobil dauernd bei uns in der Straße. Darf er das?
Ja, zumindest so lange es dort kein Parkverbots-Schild gibt. Wohnmobile zählen dann laut Straßenverkehrsordnung als reguläre Kraftfahrzeuge, solange sie weniger als 7,5 Tonnen wiegen. Sie werden in diesem Fall dann wie normale Pkw behandelt. Einen Anruf beim Ordnungsamt können Sie sich also sparen. Aber Achtung: Wenn unter einem blauen Parkplatz-Schild ein stilisierter Pkw zu sehen ist (StVO-Zusatzzeichen 1010-58) gilt das Wohnmobil plötzlich nicht mehr als PKW und darf an dieser Stelle nicht mehr geparkt werden.
Und wie lange darf ein Wohnmobil grundsätzlich in einem Wohngebiet geparkt werden?
Lange. Zumindest so lange, bis das dauerhafte Parken nicht mehr unter den sogenannten Gemeingebrauch fällt. Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt wird – in diesem Fall zum Parken. In der Regel gehen die meisten Ordnungsämter frühestens bei einer ununterbrochenen Parkdauer von mindestens sechs Monaten von einem solchen Fall aus. Unabhängig davon, rät der ADAC, sollte man alle drei Tage nach dem Fahrzeug sehen. So bleibt genug Zeit, auf beispielsweise mobile Halteverbotsschilder zu reagieren und ein Abschleppen zu verhindern.
Gilt das alles auch für Wohnwagen?
Bedingt. Solange ein Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Pkw und Wohnwagen ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand geparkt sein, wenn das dort nicht ausdrücklich verboten ist. Abgekoppelte Wohnwagenanhänger dürfen dagegen in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen auf ein und demselben Parkplatz parken. „Ein neuer Zwei-Wochen-Zeitraum beginnt erst dann, wenn der Parkplatz zumindest kurzfristig für andere frei gemacht wurde“, stellt ADAC-Clubjurist Stephan Miller klar. Manche Städte kontrollieren hierfür die Ventilstellungen der Reifen und machen Fotos der Standorte. Für schwerere Anhänger über zwei Tonnen gibt es weitere Einschränkungen: In Wohngebieten darf beispielsweise in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden.
In unserer Straße gibt es keine Verbotsschilder. Gibt es deshalb gar keine Einschränkungen?
Doch. An engen Straßenstellen darf grundsätzlich nicht geparkt werden. Es muss ausreichend Platz für das Durchfahren von Fahrzeugen größtmöglicher Breite (2,55 Meter zuzüglich eines Sicherheitsabstands von mindestens 0,5 Metern) verbleiben. Da Wohnmobile und Camper normalerweise breiter als Pkw sind, dürfte der Platz häufig nicht ausreichen, um sie abzustellen. Auch wer seinen Camper gegenüber von Grundstückseinfahrten abstellt, muss besonders achtsam sein. In der Regel muss dort gegenüber mindestens 3,5 Meter Platz bleiben.
Und sonst…?
...sagt der ADAC, jeder sollte beim Parken seines Fahrzeugs auf ein Miteinander mit den anderen Verkehrsteilnehmern achten. Gerade auf Schulwegen kann ein Wohnmobil beispielsweise rechtlich zwar korrekt abgestellt sein; dennoch könnten Schulkinder dadurch gefährdet werden, dass die Sicht beim Überqueren der Straße beeinträchtigt wird. Also nicht vor der Schule oder einem Kindergarten parken, rät der Automobilclub, selbst wenn es erlaubt ist.