Düsseldorf. Landesregierung versichert nach dem Ende der Rückstellprobe: „Es gibt genügend und gute Antigen-Schnelltests für NRW-Schüler“.
Dass bei Grundschülern in NRW mit einem positiven Pool-Testergebnis ab sofort nur noch mit Antigen-Schnelltests in der Schule nachgetestet wird, und nicht mehr mit einer Rückstellprobe gleich im Labor, verunsichert viele Familien. Sie fragen sich, wie sie sich mit ihrem Kind verhalten sollten, wenn eine Klasse im Pool positiv getestet wurde. Und sie wollen wissen, ob die Antigen-Schnelltests in der Schule zuverlässig sind. Ein Überblick.
Gibt es in NRW genügend Antigen-Schnelltests für alle Schülerinnen und Schüler?
Die Landesregierung beteuert, dass es keine Probleme mit der Verfügbarkeit dieser Tests gebe. Die Lieferverträge sicherten dies für Monate ab. In jeder Woche könnten die Schulen mit sechs Millionen Tests versorgt werden.
Welche Selbsttests gibt es in NRW-Schulen?
Zwei Tests für Nasenabstriche sind laut Schulministerium im Einsatz: Das Produkt Anbio (Xiamen) Biotechnology und Safecare Biotech (Hangzhou) Co., Ltd.
Sind diese Tests sicher?
Sie sind in Deutschland zugelassen und tauchen in der Liste des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) unter jenen Produkten auf, die dem „Stand der Technik“ entsprechen. Sie reagierten laut der NRW-Regierung auf alle Corona-Virusvarianten einschließlich Omikron. In der genannten PEI-Liste landen die beiden in NRW-Schulen verwendeten Antigen-Selbsttests im Mittelfeld. Bei hoher Virenlast liegt ihre die Sensitivität bei 100 Prozent. Bei niedriger Virenlast fällt das Ergebnis ab. „Anbio“ kommt auf eine Gesamtsensitivität von 58 Prozent, „Safecare“ auf 62 Prozent.
Laut Landesregierung kommt der häufig in sozialen Netzwerken als wenig geeignet bezeichnete Test „Wantai Sars-CoV-2 Antigen Kolloidales Gold“ in den NRW-Schulen nicht zum Einsatz.
Was sollten Familien tun, wenn das Pool-Ergebnis einer Klasse positiv ist?
Die Antigen-Schnelltests nach positivem Pool-Testergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt. Die Familien können aber auch vor dem Unterricht einen Bürgertest beim Kind durchführen lassen und das Ergebnis der Schule vorlegen. Vorteil: Dann würde das infizierte Kind nicht zur Schule gehen. Aber Anke Staar von der Landeselternkonferenz (LEK) hält dies für wirklichkeitsfremd: „Welche Eltern können sich morgens vor acht Uhr mit ihrem Kind vor ein Testzentrum stellen?“
Sollte das Kind positiv getestet werden, muss es sich in häusliche Isolation begeben. Ein weiterer „Kontrolltest“ ist dann in einer Teststelle außerhalb der Schule erforderlich. Ist auch dieser positiv, gilt das Kind als infiziert und darf sich erst nach sieben Tagen an einer Teststelle oder mit einem PCR-Test „freitesten“.