Essen. Wann müssen Schülerinnen und Schüler in NRW in Quarantäne? Wann kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden? Hier die Antworten auf einen Blick.
- Was passiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler positiv auf Corona getestet wird?
- Wann müssen Schülerinnen und Schüler in NRW in Quarantäne?
- Die Regeln und die Antworten im Überblick.
Ein Stück mehr Normalität: Die Schülerinnen und Schüler in NRW sind zurück in ihren Klassenräumen. Der Unterricht findet in Präsenz statt.
Das sagt das NRW-Schulministerium zur Quarantäne an Schulen
Seit Montag, den 28. Februar, ist die Testpflicht in den Klassenräumen für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen) aufgehoben. Das betrifft also auch Schülerinnen und Schüler. Es gilt demnach eine 3G-Regel ab diesem Zeitpunkt. "Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt", heißt es vom NRW-Schulministerium.
Es wird nicht mehr in den Räumen der Grundschulen getestet. Die nichtimmunisierten Schülerinnen und Schüler sollen seit Ende Februar drei Mal die Woche zu Hause oder in einem Testzentrum getestet werden. Die Selbsttests werden von der jeweiligen Schule zur Verfügung gestellt. Alternativ können Schulen auch Selbsttest vor Unterrichtsbeginn durchführen lassen, heißt vom Schulministerium NRW. Schulleiter schließen nicht-immunisierte Personen, die den Test verweigern vom Schulbetrieb aus.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Schulministeriums NRW.
Aber was passiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler positiv auf Corona getestet wird? Wer muss alles in Quarantäne? Die Regeln in der Übersicht:
Wann müssen Schülerinnen und Schüler in NRW in Quarantäne?
Tritt in einer Klasse oder einem Kurs eine Infektion auf, müssen sich derzeit nur noch nachweislich infizierte Schüler und Schülerinnen isolieren. Selbst für Personen, die unmittelbaren Kontakt zu einem Infizierten hatten dürfen weiter am Unterricht teilnehmen, sofern sie vollständig geimpft oder genesen sind.
In Quarantäne müssen also:
- Schülerinnen und Schüler, die nach einem positiven Testergebnis (auch nach einem Test in der Klasse) einen Test zur Kontrolle gemacht haben und jetzt auf das Ergebnis warten.
- Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis.
- Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktperson eines positiv getesteten Schülers oder einer positiv getesteten Schülerin gelten, und weder vollständig geimpft noch genesen sind.
Wann kann die Quarantäne in NRW vorzeitig beendet werden?
- Normalerweise dauert die Quarantäne zehn Tage. Schülerinnen und Schüler, die sich nach einem positiven Test in Quarantäne begeben mussten, können – wenn sie 48 Stunden frei von Symptomen und vollständig geimpft sind – ab dem siebten Tag durch einen negativen Test die Quarantäne beenden.
Welche Schülerinnen und Schüler müssen in NRW nicht mehr in Quarantäne?
- Wer bereits vollständig geimpft oder genesen ist, der ist von der Quarantäneanordnung ausgenommen. Er oder sie kann dann weiterhin am Unterricht in der Schule teilnehmen – auch als unmittelbarer Sitznachbar oder unmittelbare Sitznachbarin der infizierten Person. Das gilt allerdings nur, wenn keine Symptome bestehen. Entwickelt die vollständig geimpfte oder genesene Kontaktperson innerhalb von zehn Tagen Symptome, muss sie sich sofort in Selbstisolierung begeben und einen Test machen.
> Lesen Sie auch: Müssen geimpfte Kontaktpersonen in NRW noch in Corona-Quarantäne?
XHML: 234313191
Ausnahmen dieser Regeln können nur durch das örtliche Gesundheitsamt beschlossen werden.