Essen/Düsseldorf. Die Corona-Schutzverordnung lässt mehr Lockerungen zu. Ein Kinobesuch ist in NRW nun grundsätzlich wieder ohne Einschränkungen möglich.

Der Besuch eines Kinos ist in NRW grundsätzlich wieder ohne 3G-Nachweis möglich. Auch die Maskenpflicht ist mit der neuen Corona-Schutzverordnung vom 3. April entfallen.

Die Lichtspielhäuser können aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und entsprechende Regeln verhängen. Die Kino-Kette UCI hat bereits bekannt gegeben, dass in den Häuser in NRW keine Einschränkungen greifen. Das selbe gilt für die Kinos der Ketten Cinestar und Cinemaxx.

NRW-Kinos: Corona-Regeln seit März gelockert

Anfang März war die NRW-Landesregierung bereits in einem ersten Lockerungsschritt auf eine 3G-Regel übergegangen.

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Anmerkung: In diesem Text hatten wir in den vergangenen Wochen den aktuellen Stand der Corona-Regeln in Kinos festgehalten. Überholte Informationen wurden entfernt.

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