Essen/Düsseldorf. In NRW sind in Restaurants, Kneipen und Bars sämtliche Zugangsbeschränkungen gefallen. Gastronomen können jedoch eigene Regeln aufstellen.

Restaurants, Kneipen und Bars können in NRW wieder ohne 3G-Nachweis besucht werden. Das geht aus der Corona-Schutzverordnung vom 3. April hervor. Auch das Tragen einer Maske ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Inhaber können jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und beispielsweise eine Maskenpflicht verhängen. Daher ist es ratsam, sich vor dem Besuch etwa auf der Internetseite des Lokals zu erkundigen.

Das NRW-Gesundheitsministerium blickt mit gemischten Gefühlen auf die großflächigen Lockerungen. "Wir befinden uns weiter in einer kritischen Phase der Pandemie", teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) schriftlich mit. Die Infektionszahlen seien weiterhin hoch, es gebe viele Personalausfälle und noch immer würden Menschen schwer erkranken und versterben - ganz zu schweigen von Klinikpersonal am Limit.

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Anmerkung: In diesem Text haben wir in den vergangenen Wochen den aktuellen Stand der Corona-Regeln in der Gastronomie festgehalten. Überholte Informationen wurden entfernt.

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