Essen. In NRW gibt es eine neue Impfverordnung. Wer sich wann gegen Corona impfen lassen kann – und wie man einen Termin bekommt. Fragen und Antworten.
Seit Donnerstag ist der neue Impferlass der Landesregierung da. Menschen mit Vorerkrankungen können nun schneller geimpft werden, nach Ostern sollen – nach und nach – auch die über 70-Jährigen ihre Impfen bekommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ich habe eine Vorerkrankung. Was ändert sich für mich?
Möglicherweise kommen Vorerkrankte in den nächsten Tagen schneller an einen Termin. Bis zum 6. April dürfen Städte und Kreise diesen Personenkreis impfen, wenn von den Kontingenten vor Ort etwas übrig geblieben ist. Impfzentren in Gelsenkirchen, Essen und anderen Städten hatten gegenüber unserer Redaktion signalisiert, dass immer weniger Ü80-Jährige Termine buchten. Nun hat das Land – auch aufgrund der Berichterstattung – reagiert.
Das NRW-Gesundheitsministerium schreibt dazu: "Die Impfangebote sind vordringlich Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen wie Demenz oder geistige Behinderung sowie für Personen nach Organtransplantationen zu schaffen. Diese Personen haben nach den STIKO-Empfehlungen ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Den Impfzentren steht für hierfür der BioNTech-Impfstoff zur Verfügung."
Was muss ich als Vorerkrankter tun, um eine Dosis zu bekommen?
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Sie müssen zum Hausarzt gehen und sich ein Attest über ihre Vorerkrankung ausstellen lassen. Nur damit gibt es einen Impftermin.
Steht im Attest, was ich habe?
Nein. Das ist ähnlich wie bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Impfzentren erfahren nicht, was genau das Leiden ist.
Warum gilt das nur bis 6. April?
Weil dann die Hausärzte ins Impfgeschehen einsteigen sollen und auch die ersten Termine für die Über-70-Jährigen vergeben werden. Einerseits wird dann in den Zentren weniger Impfstoff übrig bleiben, anderseits können Hausärzte ihre Risikopatienten auch in der eigenen Praxis impfen, wenn sie Impfstoff bekommen. Angedacht ist, dass die Ärzte sich bei den Patienten melden, wenn es soweit ist.
Wie läuft der Impfstart für die über 70-Jährigen?
Im Grunde so wie bei den über 80-Jährigen. Es gibt allerdings einige kleine, aber hoffentlich entscheidende Änderungen: Termine sollen gestaffelt ausgemacht werden. Ab 6. April sollen Schreiben der Städte an alle 79-Jährigen herausgehen, in denen sie zur Impfung eingeladen werden. „Diese Einladung“, stellt Andreas Daniel, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe klar, „ist für eine Anmeldung nicht zwingend notwendig.“
Auch ohne so ein Schreiben kann man sich ab 6. April unter www.116117.de oder der Rufnummer 116 117 für seine Impftermine anmelden. „Wichtig ist einzig und allein das Alter.“ Um ein ähnliches Chaos wie beim Impfstart zu vermeiden, werden zunächst nur die 79-Jährigen gepikst. Es wird jahrgangsweise weitergehen. Wie schnell, das hängt von der Menge des vorhandenen Impfstoffes ab. Die ersten Impfungen der Ü-70er sollen am 8. April beginnen
Was ist mit den Ehepartnern der Ü70-Jährigen?
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Der kann – anders als bisher – mitkommen und wird gleich mitgeimpft, selbst wenn er zehn oder 20 Jahre jünger ist. „In diesem Fall ist das Alter egal“, bestätigt Christopher Schneider, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Das NRW-Gesundheitsministerium stellte laut dpa am Freitag klar, dass sich diese Möglichkeit zunächst nur für 79-Jährige, die nach Ostern als nächste bei den Impfungen an der Reihe sind, gilt. Wie man belegt, dass man verpartnert ist, wenn man nicht verheiratet ist, überlässt das Gesundheitsministerium den Kreisen und kreisfreien Städten.
Kann ich mir aussuchen, womit ich geimpft werde?
Die 79-Jährigen in NRW, die sich als erste Gruppe nun gegen Corona impfen lassen können, sollen ab dem 8. April mit dem Wirkstoff von Biontech geimpft werden. Das sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Freitag und bestätigte eine Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.
Aussuchen aber kann man sich den Impfstoff normalerweise nicht. Inzwischen dürfen alle Altersgruppen mit dem Wirkstoff von Astrazeneca geimpft werden, von dem zuletzt mehr Dosen zur Verfügung standen als von den Herstellen Biontech/Pfizer und Moderna mit ihren mRNA-Impfstoffen. Wenn ein ärztliches Zeugnis eine Unverträglichkeit gegen einen bestimmten Impfstoff bescheinigt, kann jedoch eine Impfung mit einem alternativen Impfstoff erfolgen. Ist der nicht vorrätig, verschiebt sich der Impftermin allerdings.
Bei den möglichen Nebenwirkungen bzw. unerwünschten Impfreaktionen hat sich den Erfahrungen der bisherigen Impfkampagne nach gezeigt, dass der Impfstoff von Astrazeneca nach der ersten Impfung stärkere Impf-Reaktionen des Körpers auslösen kann, die beiden mRNA-Impfstoffe hingegen nach der zweiten Impfdosis.
Waren Städte bislang strikt an die Impfordnung gebunden?
Nein, sie durften laut Landeserlass von Ende Februar bereits in Einzelfällen von der Impfreihenfolge abweichen. Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf infolge einer Corona-Infektion zu befürchten haben, konnten demnach einen Antrag auf vorzeitige Impfung stellen. Und die Nachfrage ist groß: Allein in der Stadt Essen wurden innerhalb eines Monats rund 3500 Anträge auf eine Einzelfallentscheidung gestellt, Mehrfachanträge eingeschlossen. Rund 600 Härtefall-Impfungen haben bereits stattgefunden, weitere 200 sind terminiert. Man versuche täglich bis zu 100 Einzelfall-Impfungen durchzuführen, heißt es aus dem Rathaus.
Bochum berichtet von 2500 Anträgen auf vorzeitige Impfung. Über 520 dieser Impfungen sind nach Angaben der Stadt Bochum bislang abgeschlossen. Mit 344 Anträgen meldet Oberhausen eine deutlich geringere Zahl. Es könne davon ausgegangen werden, dass alle eingegangenen Anträge auch bereits geimpft wurden, heißt es.
Die Städte nennen verschiedenste Gründe, warum jemand einen Härtefallantrag stellt. Es meldete sich Kontaktpersonen von Schwangeren, Krebskranke oder auch pflegende Angehörige, schwerstbehinderte Menschen mit multiplen Vorerkrankungen oder Organtransplantierte.