Kapstadt/Berlin. Minderjährige, die künftig nach Südafrika reisen wollen, müssen ab dem 1. Juni 2015 eine internationale Geburtsurkunde vorweisen können. Reist das Kind nur mit einem erziehungsberechtigten Elternteil, ist zusätzlich eine Zustimmung des daheim gebliebenen notwendig.

Die verschärften Einreiseregeln für Südafrika treten nun erst am 1. Juni 2015 in Kraft. Eigentlich sollten sie ab 1. Oktober dieses Jahres gelten. Sie sehen vor, dass Minderjährige eine internationale Geburtsurkunde vorweisen müssen oder eine nationale Urkunde mit englischer Übersetzung. Reist ein Kind nicht in Begleitung von beiden sorgeberechtigten Eltern, braucht es außerdem eine Bestätigung des fehlenden Elternteils, dass dieses mit der Reise einverstanden ist, sowie dessen Passkopie und Kontaktdaten.

Alle Regeln verschoben

Der südafrikanische Innenminister kündigte nun an, die Regeln für das Mitführen der Geburtsurkunde und der schriftlichen Bestätigung zu verschieben. Das ermögliche, Reisende vor deren Inkrafttreten besser zu informieren. Einen Pass muss das Kind aber schon jetzt besitzen. Weitere Informationen finden Reisende auf der Seite des südafrikanischen Departments of Home Affairs (www.dha.gov.za). (dpa)