Berlin. Neue Einreisebestimmungen warten auf Reisende nach Südafrika: Ab dem 1. Oktober müssen Minderjährige eine internationale Geburtsurkunde vorweisen. Ebenso braucht es eine Einverständniserklärung eines fehlenden Elternteils, wenn das Kind nicht in Begleitung beider sorgeberechtigten Eltern reist.

Ab dem 1. Oktober gelten für Südafrika-Urlauber neue Ein- und Ausreiseregeln. So müssen Minderjährige ab diesem Datum eine internationale Geburtsurkunde vorweisen oder eine nationale Urkunde mit englischer Übersetzung. Reist das unter 18 Jahre alte Kind nicht in Begleitung von beiden sorgeberechtigten Eltern, braucht es außerdem eine Bestätigung des fehlenden Elternteils, dass es mit der Reise einverstanden ist, sowie dessen Passkopie und Kontaktdaten. Darauf weist das Auswärtige Amt hin.

Alternativ müssen die Reisenden Nachweise mit sich führen, dass es die Einverständniserklärung nicht braucht - zum Beispiel den gerichtlichen Beschluss über das alleinige Sorgerecht oder die Sterbeurkunde. Das Auswärtige Amt empfiehlt, englischsprachige Übersetzungen aller Dokumente dabeizuhaben. Fragen zu den Bestimmungen könne nur das südafrikanische Department of Home Affairs verbindlich beantworten (www.dha.gov.za). (dpa)