Frankfurt/Main. Beim Kauf von Sonnencreme außerhalb der EU sollten Reisende auf den UVA-Schutz achten. Dieser ist einheitlich mit den Buchstaben UVA in einem Kreis deklariert. Innerhalb der EU ist der Kauf von guten Sonnenschutzmitteln einfacher: Cremes müssen ein Drittel des UVB-Schutzes auch für UVA aufweisen.
Benötigen Reisende außerhalb der EU Sonnencreme, sollten sie beim Kauf besonders auf den UVA-Schutz achten. Damit ausgestattete Sonnenschutzmittel sind an der einheitlichen Deklaration - die Buchstaben UVA in einem Kreis - erkennbar. Außerdem sollten sie auf einen ausreichenden Lichtschutzfaktor (LSF) achten, erläutert Birgit Huber vom Industrieverband für Körperpflege- und Waschmittel (IKW). Dieser steht für die Schutzwirkung gegen UVB-Strahlung.
Während die kurzwelligen UVB-Strahlen in die oberste Hautschicht eindringen und Sonnenbrand verursachen können, reicht die längerwellige UVA-Strahlung bis in tiefere Hautschichten und kann dort das Bindegewebe schwächen. Eine Folge ist vorzeitige Hautalterung. Schlimmstenfalls kann übermäßige UV-Einstrahlung auf lange Sicht zu Hautkrebs führen.
Innerhalb der EU ist Kauf einfacher
Innerhalb der EU ist der Einkauf von gut schützenden Produkten einfacher: "Nach EU-Empfehlung müssen Sonnencremes mindestens ein Drittel des UVB-Schutzes auch für UVA aufweisen", erklärt Henriette Bunde von der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). "Diese Anforderung erfüllen heute praktisch alle in der EU am Markt erhältlichen Sonnenschutzmittel", ergänzt Huber. (dpa)