Bonn. Bei Auslandsreisen sollte für ein verordnetes Betäubungsmittel eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung eingepackt werden. Zudem sollte eine Beglaubigung der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beiliegen. Dies gilt vor allem für den Schengen-Raum. Eine mehrsprachige Bescheinigung ist von Vorteil.
Wer auf Auslandsreisen ein ärztlich verordnetes Betäubungsmittel wie Morphin mitnehmen muss, sollte nur mit einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung aufbrechen. Bei Touren in die Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums muss diese Bescheinigung von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein, erläutert die Bundesopiumstelle in Bonn. Außerdem darf die Menge der mitgeführten Mittel nicht größer als der persönliche Bedarf für 30 Tage sein.
Sind Reisende außerhalb des Schengen-Raums unterwegs, sollten sie sich vorher bei der jeweils zuständigen Botschaft des Gastlandes in Deutschland nach den Einfuhrbestimmungen erkundigen. Grundsätzlich rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem "Leitfaden für Reisende" des International Narcotics Control Board (INCB) ausstellen zu lassen.
Muss unterwegs griffbereit sein
Diese sollte über die Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise Auskunft geben. Auch sie muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt und unterwegs griffbereit sein. (dpa)